Die perfekte Gebührennote

Neue Rechtslage nach der Zuschlagsverordnung 2023

- findet ONLINE statt

 

 

Themen

In Zeiten knapper Budgets und des gestiegenen Kostenbewusstseins auf Seiten der Parteien wird es für Gerichtssachverständige immer wichtiger, ihre Gebühren richtig zu verzeichnen.

Dazu sind Grundkenntnisse des Gebührenrechts und vor allem der praktischen Handhabung durch die Gerichte unerlässlich. In der vierstündigen Veranstaltung werden die Erstellung einer optimalen Gebührennote und die danach folgende Geltendmachung der Gebühr eingehend besprochen.

Die Veranstaltung gibt weiters einen Überblick über die neue Rechtslage nach der Zuschlagsverordnung 2023.

Willkommen sind sowohl Sachverständige, die zu Beginn ihrer Tätigkeit entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben wollen, als auch Expertinnen und Experten mit längerer Praxis, die über ihre Erfahrungen berichten und Zweifelsfragen geklärt haben möchten.

Inhalte:

  • Grundlagen des Sachverständigengebührenrechts
  • Warnpflicht und ihre Erfüllung  
  • Mühewaltung, Zeitversäumnis, Hilfskräfte, sonstige Kosten
  • Was kann ich konkret wie verrechnen?
  • Pauschalgebühr, Aufschlüsselung, Bescheinigung
  • Was tun bei Einwendungen von Revisoren und Parteien?
  • Rechtsmittel gegen Gebührenentscheidungen
  • Wo bleibt mein Honorar? Effiziente Geltendmachung und Betreibung

Vortragende/Vortragender

Mag. Johann GUGGENBICHLER
Rechtskonsulent des Landesverbandes Wien, NÖ u. Bgld.

Ort

Online-Seminar
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Datum

25.11.2024, 14:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 228,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 372,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet auch Unterlagen sowie 20% USt.

Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige. Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen. Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu. Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Anmeldeschluss:

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