Einsatzmöglichkeiten der generativen künstlichen Intelligenz für Gerichtssachverständige
einfach, nützlich und unverzichtbar
Themen
In diesem Workshop entdecken Sie, wie unkompliziert der Einsatz von generativer KI in Ihrer täglichen Arbeit sein kann. Sie lernen, wie diese Technologien Ihnen helfen, Gutachten effizienter zu erstellen, Befunde zu analysieren und die Kommunikation mit Auftraggebern zu verbessern.
Durch praxisnahe Beispiele und einem zugänglichen Ansatz demonstrieren wir Ihnen, wie Sie diese nützlichen Hilfsmittel umgehend einsetzen können.
Inhalt: Verständnis für generative KI entwickeln
Erstellung eines Beispielgutachtens mit KI-Tools
Unterstützung bei der Befundaufnahme
Vereinfachung des Arbeitsprozesses und Sicherstellung der Vollständigkeit
Professionalisierung der Kommunikation & Reduzierung von Missverständnissen
Vortragende/Vortragender
Gabriel SCURTU & Jens WINDEL
geprüfte KI-Experten
KIRA - KI Richtig Anwenden
Ort
Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland Doblhoffgasse 7, 1010 Wien
Datum
03.06.2025, 14:00
-
18:00
Preis
Preis Mitglieder: € 228,00
Preis Nichtmitglieder: €
372,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet Vortragsunterlagen, die Pausenbewirtung sowie 20% USt.
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei Ihrer Anmeldung, damit wir entsprechende Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke.
Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige.
Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.
Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.
Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir
50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.