Kontrollierte Wohnraumlüftung bezeichnet ein System, das den Luftaustausch in Wohnräumen durch mechanische Anlagen statt durch Öffnen der Fenster ermöglicht. Dadurch kann bei richtiger Planung, Ausführung, Anwendung und Wartung ein Schutz vor Feuchteschäden, eine Verbesserung des Raumklimas und eine Energieeinsparung, insbesondere in modernen, dicht gebauten Häusern, erreicht werden.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird folgende auf Gerichtssachverständige fokussierte Themenschwerpunkte behandeln:
Einführung in die kontrollierte Wohnraumlüftung
Arten von Lüftungssystemen
Komponenten eines Lüftungssystems
Vorteile der kontrollierten Wohnraumlüftung
Herausforderungen und Lösungen
Fallstudien und Praxisbeispiele
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Vortragende/Vortragender
Friedrich ALTHUBER
Gerichtssachverständiger; Lüftungsspenglermeister; Geschäftsführer der LSA Luft-Systeme Althuber GmbH, Meisterbetrieb für Lüftungstechnik, Katsdorf, OÖ
Ort
Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland Doblhoffgasse 7, 1010 Wien
Datum
23.10.2025, 14:00
-
18:00
Preis
Preis Mitglieder: € 156,00
Preis Nichtmitglieder: €
252,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet Vortragsunterlagen, die Pausenbewirtung sowie 20% USt.
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei Ihrer Anmeldung, damit wir entsprechende Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke.
Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige.
Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.
Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.
Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir
50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.