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Künstliche Intelligenz in der Sachverständigenpraxis – Live-Demonstrationen und sichere Anwendungen im Arbeitsalltag

- findet ONLINE statt

Themen

In dieser Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie einen praxisorientierten Einblick, wie Künstliche 
Intelligenz die Arbeit von Sachverständigen heute sinnvoll unterstützen kann. Anhand konkreter Beispiele und Live‑Demonstrationen wird gezeigt, wie moderne KI‑Assistenten bei Textanalysen, Bild‑ und Dokumentenprüfung oder Recherche gezielt eingesetzt werden – ohne dabei die fachliche Verantwortung des Gutachters zu ersetzen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sicheren und datenschutzkonformen Nutzung von KI‑Tools. Sie erfahren, welche Systeme derzeit DSGVO‑konform einsetzbar sind und wo Vorsicht geboten ist. Ergänzend werden die zentralen Anforderungen des EU AI Act erläutert, der künftig die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI‑Anwendungen in der Sachverständigenpraxis vorgibt.

Der Vortrag vermittelt Ihnen damit sowohl rechtliche Sicherheit als auch praktische Kompetenz im Umgang mit modernen KI‑Werkzeugen – damit Sie digitale Unterstützung gezielt, transparent und verantwortungsvoll in Ihre tägliche Arbeit integrieren können.

Schwerpunkte:

Praxisnahe Einführung in die Welt der Künstlichen Intelligenz

 Grundlagen, Funktionsweise moderner KI‑Modelle (z. B. GPT‑5) und was sie leisten kann – und was nicht

KI als Werkzeug für die tägliche Sachverständigenarbeit

 Von Textanalyse über Gliederungsvorschläge bis zur Bildprüfung – wie intelligente Systeme Arbeitsprozesse erleichtern

Effiziente Prompts und klare Kommunikation mit der KI

 Praktische Beispiele aus der Gutachtenpraxis, häufige Fehler und Optimierung durch gezielte Anweisungen

Qualitätssicherung und Verantwortung des Sachverständigen

 Prüfen, Verifizieren und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse im Kontext von Objektivität und Fachwissen

Rechtliche Rahmenbedingungen – EU AI Act und Datenschutz (DSGVO)

 Was der EU AI Act für Sachverständige bedeutet; Pflichten, Sorgfalt und Dokumentationsanforderungen

KI und DSGVO – kein Widerspruch

 Wie Datenschutz und KI‑Nutzung zusammenpassen, welche Systeme aktuell DSGVO‑konform sind (z. B. Kira, Langdock), und worauf bei Cloud‑Anbietern besonders zu achten ist

Fehlerquellen erkennen und vermeiden

 „Halluzinationen“ der KI, falsche Zitate, unvollständige Angaben – und wie man sie rechtzeitig erkennt

Live‑Demonstrationen und Praxisbeispiele

 Analyse, Textprüfung, Umformulierung und Prüfmechanismen anhand echter Arbeitsbeispiele

KI als Chance – nicht als Konkurrenz

 Wie KI Fachkenntnis ergänzt, Routinearbeiten reduziert und die Qualität der Gutachtenarbeit verbessert

 

Vortragende/Vortragender

Ing. Harald SEXL, MBA
Gerichtssachverständiger f. Druckereiwesen u. sonstige graphische Arbeiten
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Unternehmensberater

Ort

Online-Seminar
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Datum

21.09.2026, 14:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 246,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 396,00

Der Seminarbeitrag beinhaltet Unterlagen sowie 20% USt.

Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichts-sachverständigenliste eingetragene Sachverständige.

Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.

Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personen-bezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.

Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir
50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne ge-nannt werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

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