Seminarinhalt: - Möglichkeiten aus der Psychologie zur Optimierung bei der Erstellung von Gutachten
- Umgang mit Fehlermöglichkeiten
- Stressbewältigung bei Zeit- und Leistungsdruck
- Zeitmanagement und verbesserte Arbeitsregulation
- Schutz vor Manipulationstechniken
Vortragende/Vortragender
Mag. Ulrike RICHTER
Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin
Verhaltenstherapeutin, Gerichtssachverständige, Linz
Dr. Christian ARNEZEDER
Klinischer Psychologe und Gesundheitspsychologe
Psychoanalytiker, Gerichtssachverständiger, Linz
Ort
Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland Doblhoffgasse 7, 1010 Wien
Datum
27.02.2025, 14:00
-
18:00
Preis
Preis Mitglieder: € 222,00
Preis Nichtmitglieder: €
360,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet Vortragsunterlagen, die Pausenbewirtung sowie 20% USt.
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei Ihrer Anmeldung, damit wir entsprechende Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke.
Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige.
Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.
Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.
Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir
50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.