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Schäden an Fenstern, Türen und Verglasungen

Themen

  • Merkmale von Bauprodukten, Mängel oder Sachbeschädigungen
  • Kritischer Umgang mit Regelwerken und Qualitätsrichtlinien
  • problematische Farbkonzepte und deren Folgen
  • Sanierung – die neue Herausforderung
  • technische Regelwerke versus dauerhaft-gebrauchstauglich
  • zahlreiche Schadensfälle aus der täglichen SV Praxis

Vortragende/Vortragender

Wolfgang STUNDNER
Gerichtssachverständiger, Buchkirchen OÖ

Dipl.-Ing. Thomas ANDERL
Holztechnologe, Gerichtssachverständiger, Neulengbach NÖ

Ort

Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland
Doblhoffgasse 7, 1010 Wien

Datum

05.11.2025, 14:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 192,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 300,00

Der Seminarbeitrag beinhaltet digitale Unterlagen, die Pausenbewirtung sowie 20% USt.

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei Ihrer Anmeldung, damit wir entsprechende Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke.

Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige.

Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.

Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.

Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir
50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Anmeldeschluss:

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