streiten will gelernt sein – schlichten noch viel mehr
Mut zur Auseinandersetzung in der Verhandlung
Themen
Jede Kommunikation – ob verbal oder nonverbal – beruht auf bestimmten Regeln. Nur wenn wir wissen, was Kommunikation bedeutet und wie sie eigentlich funktioniert, können wir erkennen, ob wir gerade in einen „handfesten“ Konflikt hineingeraten und welche kommunikativen Mittel wir ergreifen müssen, um diesen „unfallfrei“ zu überstehen.
Es ist die Kunst, den Zeitpunkt der Konfliktentstehung zu erkennen und den Grund zu analysieren – die Gegensätzlichkeiten zu benennen – und dann den eigenen Standpunkt assertiv zu vertreten.
Methode: Vortrag, Diskussion, praktische Übungen, zum Teil in Kleingruppen
Vortragende/Vortragender
Mag.a Victoria BISCHOF ROBINSON
Juristin, Diplomcoach und Resiliencecoach, Kommunikationstrainerin mit dem Schwerpunkt Aus- und Fortbildung für Justizangehörige und Mitarbeiter im gerichtsnahen Raum
Ort
Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland Doblhoffgasse 7, 1010 Wien
Datum
27.11.2024, 15:00
-
19:00
Preis
Preis Mitglieder: € 204,00
Preis Nichtmitglieder: €
330,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet die Pausenbewirtung sowie 20% USt.
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei Ihrer Anmeldung, damit wir entsprechende Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke.
Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige.
Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.
Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.
Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir
50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.