Gleitbeiwert
Bei rauen Oberflächen tritt sowohl in Ruhe als auch bei Bewegungsvorgängen Reibung auf. Bewegungsreibung ist z. B. vorhanden, wenn ein Blockiervorgang stattfindet, da dabei der Reifenlatsch über die Fahrbahn gleitet. Der Gleitbeiwert ist definiert als das Verhältnis zwischen der Reibkraft und der Normalkraft. Er kann maximal den Wert 1,0 annehmen, in der Regel ist der Gleitbeiwert etwas geringer als der Haftbeiwert, bei dem noch keine Relativbewegung der Oberflächen vorliegt.
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