Bei rauen Oberflächen tritt sowohl in Ruhe als auch bei Bewegungsvorgängen Reibung auf. Bewegungsreibung ist z. B. vorhanden, wenn ein Blockiervorgang stattfindet, da dabei der Reifenlatsch über die Fahrbahn gleitet. Der Gleitbeiwert ist definiert als das Verhältnis zwischen der Reibkraft und der Normalkraft. Er kann maximal den Wert 1,0 annehmen, in der Regel ist der Gleitbeiwert etwas geringer als der Haftbeiwert, bei dem noch keine Relativbewegung der Oberflächen vorliegt.
Häufig verwendete Begriffe in Verkehrs- und Kfz-technischen Gutachten
Zusammengestellt und aktualisiert vom SV. Karl PFEIFFER und Ing. Clemens PFEIFFER auf Basis der im Nachhang genannten Arbeiten des Kollegen Ing. Fritz SACHER, dem wir ebenso wie dem Kollegen Univ. Prof. Dr. WIELKE für Hilfe und Anregungen danken.
KFZ Definitionen
- Name des Begriffes: Gleitbeiwert
- Beschreibungen des Begriffes:
Gleitbeiwert
- Typ des Begriffes: definition
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