Häufig verwendete Begriffe in Verkehrs- und Kfz-technischen Gutachten

Zusammengestellt und aktualisiert vom SV. Karl PFEIFFER und Ing. Clemens PFEIFFER auf Basis der im Nachhang genannten Arbeiten des Kollegen Ing. Fritz SACHER, dem wir ebenso wie dem Kollegen Univ. Prof. Dr. WIELKE für Hilfe und Anregungen danken.

KFZ Definitionen als PDF (471 KB)

KFZ Definitionen

Name des Begriffes: Kollisionsgeschwindigkeit
Beschreibungen des Begriffes:

Kollisionsgeschwindigkeit

Hierunter versteht man die bei einem Zusammenstoß vorliegende Momentangeschwindigkeit eines Fahrzeugs in Bezug auf das ruhende Bezugssystem. Die relative Kollisionsgeschwindigkeit bezeichnet die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu einem in Bewegung befindlichen Bezugssystem. Die Angabe der relativen Kollisionsgeschwindigkeit ist insbesondere bei Anstößen gleicher Richtung (wie z. B. Auffahrkollision oder Gegenverkehrskollision) von Bedeutung.

Fährt beispielsweise ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf davor befindliches Fahrzeug auf, das mit 80 km/h vorausfährt, dann beträgt die relative Kollisionsgeschwindigkeit nur 100 km/h – 80 km/h = 20 km/h.

Kommt hingegen ein mit 80 km/h fahrendes Fahrzeug entgegen, liegt die relative Kollisionsgeschwindigkeit bei 100 km/h + 80 km/h = 180 km/h.

Typ des Begriffes: definition
Zurück
Zum Seitenanfang springen