Die Schwellzeit beginnt mit dem Ende der Ansprechzeit und endet mit Vollbremsbeginn
Sie beträgt für hydraulisch gebremste Pkws rund um 0,2 s.
Die mittlere Bremsverzögerung wird definitionsgemäß (Fink, ÖNORM V5006 sowie DIN 70012) vom Zeitpunkt der Pedalbetätigung an gemessen und beinhaltet somit die Schwellzeit. Die bedauerlicherweise gelegentlich angewendete zusätzliche Einrechnung einer Verzögerungssteigerung in der somit bereits berücksichtigten Schwellzeit stellt eine unzulässige, normwidrige zusätzliche, zweite Durchschnittsberechnung zu Lasten des Lenkers und zu Lasten der Übersichtlichkeit und Überprüfungsmöglichkeit dar. Die genaueste Ermittlung der tatsächlichen praktisch erreichbaren mittleren Verzögerung erfolgt auf der Fahrfläche immer noch durch Punktmarkierung der bei Berührung des Bremspedals und bei Stillstand z.B. mit dem Farbschussapparat nach HOERZ: Aus der Distanz zwischen je einem auf die Fahrbahn abgegebenen Farbschuss wird die mittlere Bremsverzögerung errechnet. Es ergeben sich teils recht erhebliche Differenzen zu den theoretisch angenommenen Verzögerungswerten.
Bei der Bremsung des Motorrades kommt es durch gefühlsmäßige Steigerung der Bremswirkung durch den Fahrer zu längeren Schwellzeiten.
Druckluftgebremste Fahrzeuge können konstruktionsbedingt eine längere Ansprechzeit haben, wenn sie nicht mit einem Bremsassistenten ausgestattet sind, die Schwellzeit ist nur geringfügig höher.