Berechnungen von Fahrzeug-Fahrzeugstößen beruhen entweder auf dem Satz der Erhaltung des Impulses oder der Energie.
Bei Anwendung des Impulserhaltungssatzes sind keine sonstigen Annahmen oder Stoßhypothesen erforderlich. Sonst unbekannte oder schwierig zu rekonstruierende Einflüsse, wie Abgleiten oder Verhaken, elastisch-plastischer Stoßanteil und Wärmeentstehung, bestimmen das Verhältnis der Ein- und Auslaufrichtungen und sind daher implizit bekannt. Diese Methode kann nur bei Kenntnis aller vier Ein- bzw. Auslaufrichtungen angewendet werden.
Bei Anwendung des Energieerhaltungssatzes müssen zwar nicht alle Richtungen bekannt sein, es müssen aber Stoßhypothesen vorausgesetzt werden (Gleiten/Verhaken, Kenntnis des Anteils der in Wärme umgewandelten Energie, die sich vor allem in den bleibenden Deformationen widerspiegelt).
Nach Crashtests kann man aus den konkreten Messgrößen die Deformationsenergie ermitteln und mit dem Deformationsausmaß vergleichen. Im Umkehrschluss wird versucht, eine Relation zwischen Eindrucktiefe der Beschädigungen und dem Geschwindigkeitsverlust herzustellen. Dem sogenannten EES-Verfahren (Energy-Equivalent-Speed) liegt daher eine Schätzung der Deformationsenergie auf Basis der bleibenden Deformationen zu Grunde, mit all der Unsicherheit einer derartigen Schätzung.