Nach DIN 70012 ist die Ansprechdauer ist die Zeitspanne vom Beginn des Bremsvorganges bis zu dem Augenblick, in dem die Bremse beginnt, die Bremskraft zu entwickeln. Vom Standpunkt des SV ist diese Definition korrekturbedürftig.
Geneigte Fahrfläche zum Ausgleich verschiedener Höhenniveaus, z. B. zwischen Fahrbahn und Gehsteig.
Bei Werkstoffen aus Stahl kommt es in Abhängigkeit von der Temperatur zu verschiedenen Anlauffarben, aus denen jedenfalls auf Materialtemperaturen und auch Materialüberhitzungen geschlossen werden kann (z.B. Pleuellager).
Die kinematische Darstellung eines Unfallherganges auf Grundlage der Berechnungsergebnissen eines Zeit-Weg-Ablaufes bzw. nach den Ergebnissen einer Simulation. Da bewegte Bilder eine hohe Suggestivwirkung haben, ist es besonders wichtig, die Grundlagen die zur Erzeugung der Animation führten, sowie
Zeitspanne zwischen Bremsentschluss (im Unfall Gefahrenerkennung) und kollisionsfreier Strecke bis zum Fahrzeugstillstand. Summe aus Vorbremszeit und Bremszeit (siehe %%Gefahrerkennung$$ und %%Reaktion$$).
Die im Anhaltevorgang erforderlichen Verrichtungen und die diesem gegebenenfalls vorausgehenden Eindrücke sowie deren Verarbeitung sind im Schaubild "Gefahrerkennung und Reaktion", dort auch für den Sonderfall einer Gefahrensituation - detailliert dargestellt.
Strecke zwischen Bremsentschluss im Unfall Gefahrenerkennung und kollisionsfreier Strecke bis zum Fahrzeugstillstand. Summe aus Vorbrems- und Bremsstrecke (siehe %%Gefahrerkennung$$ und %%Reaktion$$).
Beendigung eines Bewegungszustandes. Nach der gesetzlichen Definition (STVO §2): Das durch die Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Zaum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges.
Geschwindigkeit bei Beginn eines Vorganges, wie z. B. bei Beginn einer Beschleunigung, einer Bremsung oder eines Schleudervorganges.
Die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges ist nur zum Beginn der Spurenabzeichnung objektivierbar.
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