Impressum Herausgeber: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland ZVR-Zahl 576968154 UID ATU59082717 Präsident: Architekt Dipl.-Ing. Roland POPP Sekretariat: Maria Wieden, Martina Hanzl, Claudia
Seite nicht gefunden Die Seite existiert nicht. Bitte benutzen Sie die Suche im Kopfbereich der Seite.
Struktur des Verbandes Der Landesverband ist ein privatrechtlicher Verein im Sinn der Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002. Seine Struktur, die ihm obliegenden Aufgaben und die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Vereinsorgane sind in den Statuten geregelt. Der Verein hat seinen Sitz in Wien .
VORSTANDSMITGLIEDER Präsident Architekt Baumeister Dipl.-Ing. Roland POPP Eingetragen in den Fachgruppen „Bauwesen“ und „Immobilien“ 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 Tel.: 01/405 45 46 Email: roland.popp@gerichts-sv.at 1. Vizepräsident Baumeister Dipl.-Ing. Philipp ENZELBERGER Obmann der Fachgruppe „Bau
Mitgliedschaft An einer Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können zunächst Anwärter (für maximal 5 Jahre) und nach Eintragung in die Gerichtsliste ordentliches Mitglied beim Landesverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland werden. Nach A
Alle Informationen finden Sie in diesem PDF: Statuten
Was ist ein Sachverständiger? Womit befasst sich eine Sachverständige? Die Tätigkeit von Sachverständigen ist so vielfältig wie das Leben selbst. Folgende Grundstrukturen lassen sich unterscheiden: Fachwissen weiter geben. Sachverständige vermitteln ihren Auftraggebern ihr Fachwissen: Wie viele Bein
Die Ethik des Sachverständigen Begreift man Ethik als Lehre von den Normen menschlichen Handelns, die gewährleisten sollen, dass das allgemeine Beste durch dieses Handeln gefördert wird, so lassen sich für verschiedene Lebensbereiche derartige Normen ableiten und darstellen. Nicht von ungefähr haben
Sachverständige - öffentlich und privat Die Rechtsstellung von Sachverständigen hängt vor allem davon ab, ob sie von einem Gericht (einer Behörde) bestellt werden oder ob sie im privaten Auftrag tätig sind. Gerichtssachverständige und Sachverständige in behördlichem Auftrag. Werden Sachverständige v
Befund und Gutachten Die Tätigkeit von Sachverständigen ist vielfältig. Eins ist aber allen Untersuchungen und Schlussfolgerungen gemeinsam: Man unterscheidet zwischen Befund und Gutachten Der Befund Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen durch Sachverständig
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.