In der Vergangenheit hatte der Oberste Gerichtshof und – diesem folgend – ein Teil der zweitinstanzlichen Gerichte mehrfach ausgesprochen, dass die Gebühr für Mühewaltung nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG eine Gesamtgebühr für Befund und Gutachten sei, weshalb mit der Entlohnung für eine psychiatrische Unte
Die durch die Änderung des Punktes 1.7 der Standesregeln bewirkte Lockerung des Werbeverbots durch Zulassung nicht reklamehafter Information über die Sachverständigeneigenschaft ermöglicht es, potenzielle Auftraggeber wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden, aber auch einzelne Pe
Das erst knapp vor Jahresende beschlossene und am 30.12.2010 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) bringt auf 246 Seiten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen. Hier können nur die für die gerichtliche Sachverständigentätigkeit wesentlichen Regelungen skizziert werden. Keine „verhan
Gerichtsgutachten enthalten mitunter Wendungen, die im allgemeinen Geschäftsverkehr als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Freizeichnungsklauseln“ oder schlicht als „Kleingedrucktes“ zu bezeichnen wären. Damit sind Textpassagen gemeint, die nicht zum eigentlichen Gutachten (also Befund und Gutachte
Die Ermittlung der Nutzwerte im Bereich von Wohnungseigentumsobjekten hat große praktische Bedeutung . Es handelt sich dabei naturgemäß auch um ein Betätigungsfeld von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Bereich Hochbau und Immobilien , die neben den für Hochb
Die Ermittlungen der Justiz rund um den Verkauf der Hypo Alpe Adria haben auch eine Diskussion über die Qualität und Honorierung der vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft bestellten oder auch im privaten Auftrag tätigen Gutachterinnen und Gutachter entfacht. In der Medienberichterstattung ist
Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifzierten Sachverständigen Österreichs wurde bereits wiederholt mit der Frage konfrontiert, ob Sachverständige anlässlich der Befundaufnahme Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen vornehmen dürfen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramte
Mit Beginn des Jahres 2014 werden die neuen Verwaltungsgerichte (neun Landesverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht) ihre Tätigkeit aufnehmen. Damit stellt sich auch die Frage, wie sich in den von diesen Gerichten geführten Verfahren der Einsatz von Sachverständigen gestal
Am 27.2.2013 hat der Nationalrat das Zahlungsverzugsgesetz – ZVG (BGBl I 2013/50) beschlossen, das der Umsetzung der Richtline 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr („Zahlungsverzugsrichtlinie“) dient. Der bishe
Nach § 5 Abs 2 IKT-Konsolidierungsgesetz – IKTKonG (BGBl I 2012/35) sind ab 2014 alle Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner von Bundesdienststellen oder deren sonstige Berechtigte im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen verpf
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