Mit dem BGBl I Nr 10/2017 ist das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 (BRÄG 2016) in Kraft getreten. Wie schon das BRÄG 2008 und das BRÄG 2013 bringt auch dieses für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare bedeutsame Gesetzeswerk einige für das Sachverständigenwesen relevante Neuerungen: Sachvers
1 von 24 www.ris.bka.gv.at BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 13. Jänner 2017 Teil I 10. Bundesgesetz: Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016 (NR: GP XXV RV 1346 AB 1404 S. 158. BR: 9672 AB 9709 S. 862.) [CELEX-Nr.: 32015L0849] 10. Bunde
Mit dem am 1.1.2017 in Kraft getretenen Abgabenänderungsgesetz 2016 – AbgÄG 2016, BGBl I 2016/117, wurde die so genannte „ Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer “ (§ 6 Abs 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994) entschärft. Kleinunternehmer ist, wer im Inland sein Unternehmen betreibt und
Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung für Gerichtssachverständige Die folgenden Ausführungen gelten für die mit den Versicherern UNIQA Sachversicherung AG und Grazer Wechselseitige Versicherung AG (GRAWE) abgeschlossenen Gruppen- und Einzelverträge. 1. Gerichtsgutachten Das versicherte Haftungs
Aus der Praxis mehren sich Anfragen, ob die Abgabe einer in § 25 Abs 1a GebAG vorgesehenen Gebührenwarnung die im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft enthaltene Frist zur Erstattung des Gutachtens berührt. Das Gesetz schweigt erstaunlicher Weise zu dieser naheliegenden Frage. Es sind a
BMJ-Z11.852/0002-I 6/2017 1 von 11 Erlass vom 10. März 2017 über Änderungen der Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung für Gerichtssachverständige in der SDG-Liste (Nomenklatur- Erlass 2017) I. Mit diesem Erlass sollen Änderungen im Bereich der Ausbildungsordnung der Ärztinnen und Ärzt
Mit dem Nomenklatur-Erlass vom 10.3.2017 wird die Fachgruppen- und Fachgebiets-Einteilung für Gerichtssachverständige im Bereich der Medizin an die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) angepasst. In einigen anderen Fachgruppen und Fachgebieten erfolgen Anpassungen aufgrund von Anregun
HAUPTVERBAND der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (Hauptverband der Gerichtssachverständigen) Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 wien.gerichts-sv.at Statuten Geschäftsordnung de
E-Justice in the European Union EuroExpert Symposium hosted by: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Friday, 30th June 2017 Venue/Ort Großer Schwurgerichtssaal des Landgerichts für Strafsachen Wien (Regional Criminal
§ 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) enthält eine Wertanpassungsklausel : Danach sind die Gebühren und Bemessungsgrundlagen neu festzusetzen, sobald und soweit sich der Verbraucherpreisindex 2000 gegenüber der letzten Festsetzung zugrunde gelegten Indexzahl um mehr als 5 vH geändert hat. Mit 1.8
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