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Seit 1.7.2019 sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden verpflichtet. Dazu gehört auch die Verpflichtung, sich bei einem elektronischen Zustelldienst anzuschließen. D
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Im Stammzahlenregister (Vertretungsregister) haben die Sachverständigen bereits jetzt die Möglichkeit, anderen Personen im System eine Vollmacht zur Einbringung von Gutachten via DES zu erteilen. Dazu wählt man in einem Menüpunkt den entsprechenden Button aus. So ermächtigte Personen sollen anstelle
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