Microsoft Word - 2012-STN Die Presse Wenusch HAUPTVERBAND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 +43(1)405 45 46 406 32 67 Fax 406 11 56 ZVR-Zahl 301537258 hauptverband@gerichts-sv.org www.gerichts-sv.at Wien, 06.12.2012 Stellungnahme des
2012-STN 1 _2_.doc HAUPTVERB AND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 +43(1)405 45 46 406 32 67 Fax 406 11 56 ZVR-Zahl 301537258 hauptverband@gerichts-sv.org www.gerichts-sv.at „Erstatten Österreichs Gerichtssachverständige Gefälligkeitsguta
2012-SN-Stellungnahme des HV.doc HAUPTVERB AND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 +43(1)405 45 46 406 3
Wohngebäude Ausstattungsqualität Zusammengefasste Eigenschaften zur Einstufung von Wohngebäuden normal Standard etwa nach Wohnbauförderungsrichtlinien (Mindestausstattung), keine Individual-Ausstattung, zeitgemäße Bauweise, bauphysikalische Mindestwerte nach jeweiliger Norm (Normalverb
Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 24 Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührenanspruchsgesetz, Fassung vom 11.01.2021 Langtitel Bundesgesetz vom 19.2.1975 über die Gebühren der Zeugen und Zeuginnen, Sachverständigen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen, Geschworenen, Schöffen
Seit 1.5.2022 sind Zusatzeintragungen in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste über Ausbildung und berufliche Laufbahn, Infrastruktur und den Umfang der bisherigen Tätigkeit als Sachverständige (insbesondere zur Anzahl der Bestellungen und zum Gegenstand der Gutachten ) kostenlo
Das Bundesministerium für Justiz hat mit Erlass vom 12. Dezember 2022 bekanntgegeben, dass ab 1.1.2023 neue Ausweiskarten für die Gerichtssachverständigen (und Dolmetscher:innen) ausgegeben werden. Dies beruht auf der infolge der Zivilverfahrens-Novelle 2022 , BGBl. I Nr. 61/202 mit diesem Zeitpunkt
Nach § 434d Abs 2 StPO: in der Fassung des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2022 (BGBl. I Nr. 223/2022) ist der Hauptverhandlung in Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB bei sonstiger Nichtigkeit für die gesamte Dauer ein Sachverständiger (§ 430 Ab
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