Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz 1975 angeführten festen Beträgen ist nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl. II Nr. 430/2023). Die festen Gebührenbeträge im GebAG werden damit mit wenigen Ausnahmen im Au
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Satzung 1/8 Statuten_23_06_2017 ® Statuten Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs - Landesverband Tirol und Vorarlberg (kurz: Hauptverband der Gerichtssachverständigen - Landesverband Tirol und Vorarlberg) Purtschellerstraße
LANDESGERICHT FELDKIRCH DIE PRÄSIDENTIN Antrag auf Verlängerung meiner Eintragung/en in der Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Titel, Name: Adresse: PLZ: Ort: Meine derzeitigen Eintragungen in der SDG-Liste: FG-Nr. Fachgebiet Ende Gem
LANDESGERICHT INNSBRUCK DER PRÄSIDENT Antrag auf Verlängerung meiner Eintragung/en in der Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Titel, Name: Adresse: PLZ: Ort: Meine derzeitigen Eintragungen in der SDG-Liste: FG-Nr. Fachgebiet Ende Gem §
RABEL Helmut Ing Name: geboren am: Beruf: Adresse: e-mail: Telefon: Fax: Mobil: Gericht: LG eingetragen seit: Eingetragen für:
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