Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland und die Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland haben gemeinsam einen Leitfaden für die Erstellung von Befund und Gutachten über die wirtschaftliche Abbruchreife von Gebäuden i. S. d. § 60 Abs 1. lit. d Bauordnung Wien herausgegeben. Dieser Leitfaden steht auf der Website des Landesverbandes unter
wien.gerichts-sv.at im Menüpunkt „Dienstleistungen“ zum Download zur Verfügung.
Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung werden die Inhalte dieses neuen Leitfadens vorgestellt und mögliche Methoden zur Bewertung der wirtschaftlichen Abbruchreife von Bauwerken in Schutzzonen sowie von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, erörtert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Neuerungen der Wiener Bauordnungsnovelle 2023. Diese sehen unter anderem vor, dass auch wirtschaftliche Ertragsoptimierungspotenziale eines Bauwerks zu berücksichtigen sind und eine allfällige schuldhafte Vernachlässigung der Erhaltungspflicht aus technischer Sicht zu bewerten ist.
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an Sachverständige des Bau- und Immobilienwesens, die Kenntnisse über die Erstellung von Befund und Gutachten zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit von Instandsetzungsaufwendungen bei Gebäuden im Sinne des § 60 Abs. 1 lit. d der Bauordnung für Wien erwerben möchten. Die Informationsveranstaltung vermittelt einen fundierten Überblick über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen, die Bewertungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen an ein Gutachten zur wirtschaftlichen Abbruchreife und erläutert den neuen Leitfaden.