Der Mensch nimmt bei der Auswahl seiner Entscheidungen regelmäßig an, dass der von ihm beobachtete Zustand unverändert erhalten bleibt. Er erwartet also, dass der in Bewegung befindliche Verkehrsteilnehmer seine Bewegung unverändert fortsetzt und der stehende Verkehrsteilnehmer stehend bleibt.
Häufig stellt sich die Frage, ob Gutachtensaufträge nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen persönlich oder auch von juristischen Personen – zB einer GmbH , deren Mitarbeiter und/oder Gesellschafter der Sachverständiger ist – übernommen werden dürfen. Hier ist str
Nicht identisch mit dem Begriff der Sichtweite. Während diese für die etwa einsehbare Fahrstrecke eine Rolle spielt, ist die Erkennungsentfernung jene Distanz, in der ein Objekt als Gefahrenobjekt identifiziert werden kann. Bei einem Fußgängerunfall liegt die Sichtweite z. B. auf den weiteren Straße
In seiner Entscheidung vom 7.10.2014, E 707/2014-16 hat sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erstmals mit der Problematik des Amtssachverständigen im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst. Anlassfall war die Bestellung eines Amtssachverständigen der Tiroler Landesregierung durch das Tirol
Erkennung und Bewertung einer wahrgenommenen Situation. In der Wahrnehmungspsychologie ist definiert, dass der Erkennungsvorgang mit der Reaktionsaufforderung beendet ist. (siehe auch %%Auffälligkeitswert$$)
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