Laut einer Mitteilung des BMVRDJ vom 16.4.2019 haben Gerichtssachverständige und Gerichtsdolmetscher, die von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft beauftragt werden, ihre UID-Nummer (sofern vorhanden) oder ihr Geburtsdatum auf der Gebührennote anzuführen. Begründung: Nach den aktuellen hausha
16.05.2019
Mit 1.7.2019 werden das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert. Folgende für alle Sachverständigen und Dolmetscher relevante Vorschriften sind betroffen: § 4 Gerichtsorganisationsgesetz (G
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