Sehzustand, der durch eine unzweckmäßige Leuchtdichteverteilung, durch zu hohe Leuchtdichte oder zu große räumliche oder zeitliche Leuchtdichtekontraste als unangenehm empfunden wird oder eine Herabsetzung der Sehfunktion zur Folge hat. Blendung tritt dann auf, wenn der Pupillenreflex, der das Auge
Nach dem teilelastischen Aufprall verbleibende Deformationen.
Bildungs-Pass Zur leichteren Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten von Sachverständigen hat der Hauptverband der Gerichtssachverständigen im Jahr 2002 einen Bildungs-Pass eingeführt. Das Bundesministerium für Justiz hat diese Einrichtung mit Mitteilung vom 17.6.2002 im Sinn einer bestmöglichen Q
Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifzierten Sachverständigen Österreichs wurde bereits wiederholt mit der Frage konfrontiert, ob Sachverständige anlässlich der Befundaufnahme Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen vornehmen dürfen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramte
Es ist zwischen objektiven und subjektiven Beweismitteln zu unterscheiden. <u>Primäre objektive Beweismittel</u> sind solche, aus denen sich technisch hochgradig sichere Schlüsse ableiten lassen, z.B. zuzuordnende Spuren auf der Fahrbahn und an Verkehrsteilnehmern (Kontaktspuren). <u>Sekundäre objek
In einem Weg-Zeit-Diagramm wird damit die Bewegung eines Fußgängers darstellt. In Deutschland unterscheidet man unter "Gehlinie" kurioserweise zwischen den Bewegungsarten gehen, schnell gehen, laufen und rennen obwohl in der forensischen Praxis jede Geschwindigkeitsvariante geringer als die in Liste
Die durchschnittlichen Geschwindigkeiten von Radfahren im Stadt- und Überlandbereich wurden wissenschaftlich gemessen und in Tabellen alters- und geschlechtsspezifisch festgehalten.
Die durchschnittliche Bewegungsart eines Fußgängers wie "Gehen, schnell gehen, laufen und rennen" wurde z.B. von EBERHART-HIMMBERT und neuerlich von Dr.Ing. KUHN gemessen und in Tabellen alters- und geschlechtsspezifisch festgehalten. Diese Werte sind vom Sachverständigen jedoch kritisch auf Kompati
Vorliegen von Kontaktspuren der Kollision mit einem Fußgänger an der Front eines Fahrzeuges, aus welchem eventuell die Bewegungsart dieses Fußgängers im Kollisionsmoment abgeleitet werden kann.
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