In seiner Entscheidung vom 10.3.2015, G 180/2014-30 ua hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Wortfolge „ Sachverständigen oder “ in § 126 Abs 4 dritter Satz StPO idF BGBl I Nr. 19/2004 für verfassungswidrig erkannt. Diese Bestimmung lautete (und lautet auch in ihrer derzeitigen Fassung): „Im Hau
Den Mitgliedern und Anwärtern der Fachgruppe „Bauwesen“ stehen jetzt die Informationen der sog. „internen Weisungsdatenbank“ der MA 37 zur Verfügung. Auf diese „Weisungen“ kann man ab sofort über die Website unseres Landesverbandes zugreifen. In der Datenbank des Verbandes kann nach Stichworten gesu
Das Bundesministerium für Justiz hat mit Erlass vom 11.3.2010, BMJ-B11.852/0009-I 6/2009 einige Änderungen der Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung (Nomenklatur) vorgenommen und gegenüber dem Bundesrechenzentrum die zugehörige Nummerierung festgelegt: Zahnheilkunde gehört wieder zur Medizin Das Fa
Am 3.8.2006 wurde das Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG; BGBl I 2006/137) kundgemacht. Danach hat der Verkäufer oder Bestandgeber eines Gebäudes dem Käufer
In seiner Entscheidung vom 7.10.2014, E 707/2014-16 hat sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erstmals mit der Problematik des Amtssachverständigen im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst. Anlassfall war die Bestellung eines Amtssachverständigen der Tiroler Landesregierung durch das Tirol
Die in BGBl I 2006/124 kundgemachte Wohnrechtsnovelle 2006 (WRN 2006) bringt zahlreiche Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 , des Mietrechtsgesetzes , des Landpachtgesetzes und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes . Sie tritt im Wesentlichen mit 1.10.2006 in Kraft . Das Bundesgesetzblatt
Für das Jahr 2009 sind folgende wesentliche neue gesetzliche Regelungen beschlossen worden: Zivilverfahrens-Novelle 2009 (BGBl I 2009/30): Äußerungsfrist: Mindestens 7, Regelfall 14 Tage Den Parteien (§ 40 Abs 1 GebAG, siehe sogleich) ist im Gebührenbestimmungsverfahren Gelegenheit zur Äußerung zum
Die umfangreichen Änderungen durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008 siehe die Schlagzeile GebAG und SDG zum 1.1.2008 geändert!) erfordern auch eine Änderung der Richtlinie zum Bildungs-Pass, die in der Delegiertenversammlung vom 16.5.2009 beschlossen wurde. Dabei wurden auch weitere
Punkt 1.7 der in der Delegiertenversammlung vom 4.4.1992 beschlossenen und in der Delegiertenversammlung vom 5.6.2004 ergänzten Standesregeln enthielt ein nahezu vollständiges Verbot von Werbung , dessen Akzeptanz in den letzten Jahren deutlich geschwunden ist, zumal ähnliche Verbote auch in anderen
Die durch die Änderung des Punktes 1.7 der Standesregeln bewirkte Lockerung des Werbeverbots durch Zulassung nicht reklamehafter Information über die Sachverständigeneigenschaft ermöglicht es, potenzielle Auftraggeber wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden, aber auch einzelne Pe
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