Die durch die Änderung des Punktes 1.7 der Standesregeln bewirkte Lockerung des Werbeverbots durch Zulassung nicht reklamehafter Information über die Sachverständigeneigenschaft ermöglicht es, potenzielle Auftraggeber wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden, aber auch einzelne Pe
In der Vergangenheit hatte der Oberste Gerichtshof und – diesem folgend – ein Teil der zweitinstanzlichen Gerichte mehrfach ausgesprochen, dass die Gebühr für Mühewaltung nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG eine Gesamtgebühr für Befund und Gutachten sei, weshalb mit der Entlohnung für eine psychiatrische Unte
Das Bundesministerium für Justiz hat mit Erlass vom 11.3.2010, BMJ-B11.852/0009-I 6/2009 einige Änderungen der Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung (Nomenklatur) vorgenommen und gegenüber dem Bundesrechenzentrum die zugehörige Nummerierung festgelegt: Zahnheilkunde gehört wieder zur Medizin Das Fa
Nach dem seit 1.1.2008 geltenden § 14b Abs 1 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) dürfen sich als Gerichtssachverständige sowie als allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert nur jene Sachverständigen bezeichnen, die in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetra
Aktualisiert am 22.8.2024 § 38 Abs 1 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sieht vor, dass Sachverständige ihren Anspruch auf Gebühr bei sonstigem Verlust binnen 4 Wochen nach Abschluss der Tätigkeit geltend machen müssen. Hält man die Frist von 4 Wochen nicht ein, so bewirkt dies nach der klaren gesetzli
Häufig stellt sich die Frage, ob das nach § 8 Abs 5 Sachverständigen-und Dolmetschergesetz (SDG) vorgesehene Siegel von Gerichtssachverständigen nur für im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft erstattete Gutachten verwendet werden darf oder ob die Beisetzung des Siegels auch bei Pri
Der mit 1.1.2005 eingeführte Sachverständigenausweis in Kartenform (Chipkarte) erfreut sich noch immer nicht jener Beliebtheit, die ihm über vier Jahre nach seiner Einführung eigentlich zu wünschen wäre. Die Gründe dafür sind vielschichtig . Wie die praktische Verbandsarbeit im Bereich des Mitgliede
Punkt 1.7 der in der Delegiertenversammlung vom 4.4.1992 beschlossenen und in der Delegiertenversammlung vom 5.6.2004 ergänzten Standesregeln enthielt ein nahezu vollständiges Verbot von Werbung , dessen Akzeptanz in den letzten Jahren deutlich geschwunden ist, zumal ähnliche Verbote auch in anderen
Entsprechend den Möglichkeiten moderner Kommunikation stellt sich mitunter die Frage, inwiefern im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft schriftlich erstattete Gutachten dem Auftraggeber mittels E-Mail zugesendet werden können. Dazu ist folgendes zu sagen: Die Verfahrensgesetze sehen
Die umfangreichen Änderungen durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008 siehe die Schlagzeile GebAG und SDG zum 1.1.2008 geändert!) erfordern auch eine Änderung der Richtlinie zum Bildungs-Pass, die in der Delegiertenversammlung vom 16.5.2009 beschlossen wurde. Dabei wurden auch weitere
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