von VProf DI Dr Matthias Rant Präsident des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (Hauptverband der Gerichtssachverständigen) Wien, am 13.9.2008 Kernaussage: Die Richtigkeit und Verlässlichkeit von Gerichtsgutachten hängt von der Verfügbar
Sachverständige sind verpflichtet, sich gegen allfällige aus der gerichtlichen Sachverständigentätigkeit entstehende Schadenersatzansprüche zu versichern (§ 2a Abs 1 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG; Hier geht es zu den Einzelheiten ). Für diese Haftpflichtversicherung hat der Hauptverb
Die am 9.6.2008 abgehaltene Mitgliederversammlung stand im Zeichen personeller Veränderungen: Der seit 1992 im Amt befindliche Vorsitzende Dipl-Ing Dr Matthias RANT hat sich bedauerlicherweise entschlossen, nicht mehr für eine Wiederwahl zu kandidieren. Die Mitgliederversammlung hat ihn in dankbarer
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, inwiefern Sachverständigen im Zuge ihrer Tätigkeit Einsicht in Akten von Gerichten und Verwaltungsbehörden zu gewähren ist und ob sie dazu einer Vollmacht bedürfen. Dazu einige Hinweise: Werden Sachverständige in gerichtlichem, staatsanwaltschaftlichem ode
Für das Jahr 2009 sind folgende wesentliche neue gesetzliche Regelungen beschlossen worden: Zivilverfahrens-Novelle 2009 (BGBl I 2009/30): Äußerungsfrist: Mindestens 7, Regelfall 14 Tage Den Parteien (§ 40 Abs 1 GebAG, siehe sogleich) ist im Gebührenbestimmungsverfahren Gelegenheit zur Äußerung zum
Nach § 63 Abs 1 lit h der Bauordung für Wien (LGBl 1930/11 idF LGBl 2005/41) ist bei bestimmten bewilligungspflichtigen Bauführungen eine statische Vorbemessung einschließlich eines Fundierungskonzeptes vorzulegen, die von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten
Die EO-Novelle 2008 (BGBl I 2008/37) bringt mit Wirksamkeit vom 1.3.2008 Änderungen, die für Sachverständige wesentlich sind. Das BGBl als PDF laden. Die wichtigsten die Sachverständigentätigkeit betreffenden Änderungen: Anforderung von Unterlagen zur Vorbereitung der Liegenschaftsschätzung Nach dem
Das Strafprozessreformgesetz (BGBl I 2004/19), das am 1.1.2008 in Kraft tritt , hat das bisherige strafprozessuale Vorverfahren tiefgreifend umgestaltet. Es ersetzt damit ein kompliziertes und teilweise nicht ausreichend geregeltes System von sicherheitsbehördlichen und staatsanwaltschaftlichen Erhe
1. Allgemeines Am 5.12.2007 hat der Nationalrat unter anderem das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) verabschiedet, das grundsätzlich mit 1.1.2008 in Kraft tritt und in das auch die seit gut zwei Jahren diskutierten Änderungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) und des Sachverständigen
Zum 1.1.2008 wurden das Gebührenanspruchsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz durch das Berufsrechtsänderungesetz 2008 (BRÄG 2008; BGBl I 2007/111) geändert (siehe dazu „ GebAG und SDG zum 1.1.2008 geändert “). Weiters tritt zu diesem Zeitpunkt die bereits mit dem Strafprozessrefor
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