Am 13.6.2014 ist das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl I 2014/33 – VRUG ) in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher in innerstaatliches Recht um und gilt grundsätzlich fü
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie haben Experten des französischen Normungsinstitutes (AFNOR) im Jahr 2011 ein Normenvorhaben zum Thema „ Qualität für Gutachten — Allgemeine Anforderungen über Kompetenz für Gutachten “ eingebracht. Dabei war geplant, eine bestehende fr
Mit 1.7.2022 treten folgende Änderungen im GebAG in Kraft: Die Gebühr für Zeitversäumnis beträgt einheitlich EUR 22,70 pro angefangener Stunde, die höhere Gebühr von EUR 28,20 bei Entfernungen von mehr als 30 km entfällt. Die Frist zur Legung der Gebührennote wird von 14 Tagen auf 4 Wochen ab Beendi
Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2022 (ZVN 2022), BGBl. Nr. I 61/2022) werden unter anderem die Zivilprozessordnung (ZPO), das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) und das Gerichtsgebührengesetz (GGG) geändert. Für Gerichtssachverständige ergeben sich folgende Änderungen § 357 Abs 1a ZPO - O
Verpflichtete Teilnahme am ERV, Informationen zu Umfang und Vorgehensweise Mit 1.7.2019 werden die Sachverständigen und Dolmetscher durch Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Die Schla
1. Rechtsgrundlagen Seit 25.5.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO 1 in Kraft. Sie dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Verkehr solcher Daten (Art 1). Als Verordnung ist sie zwar unmittelbar anwendbar, zu ihrer Ergänzung wurde
Aus der Praxis mehren sich Anfragen, ob die Abgabe einer in § 25 Abs 1a GebAG vorgesehenen Gebührenwarnung die im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft enthaltene Frist zur Erstattung des Gutachtens berührt. Das Gesetz schweigt erstaunlicher Weise zu dieser naheliegenden Frage. Es sind a
Immer wieder benötigen Sachverständige zur Erfüllung eines Gerichtsauftrags eine oder mehrere fallspezifisch relevante Normen , die sie in der Regel nur gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr vom Austrian Standards Institute (ASI) oder einer vergleichbaren Institution beziehen können. In diesem Zusammen
Gerichtsgutachten enthalten mitunter Wendungen, die im allgemeinen Geschäftsverkehr als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Freizeichnungsklauseln“ oder schlicht als „Kleingedrucktes“ zu bezeichnen wären. Damit sind Textpassagen gemeint, die nicht zum eigentlichen Gutachten (also Befund und Gutachte
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