Nach § 359 Abs 1 Zivilprozessordnung (ZPO) sind den (bestellten) Sachverständigen diejenigen bei Gericht befindlichen Gegenstände, Aktenstücke und Hilfsmittel mitzuteilen, welche für die Beantwortung der denselben vorgelegten Fragen erforderlich sind. Für das Strafverfahren ordnet § 127 Abs 1 StPO d
Sehr geehrtes Mitglied! Auf Ersuchen des Bundesministeriums für Justiz übermitteln wir im Anhang den aktuellen Erlass zum Thema „Geschenkannahme“. Dieses auch nach dem Selbstverständnis der Gerichtssachverständigen völlig berechtigte Anliegen soll hiermit in Erinnerung gerufen werden. Im Sinn der Ac
SDG-Liste, Akteneinsicht, Online-Eingaben und Nachrichten in einer Anwendung vereint Ab 2.11.2021 wird die bisherige Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (SDG-Liste) der Ediktsdatei durch JustizOnline.gv.at und die „Justizexperten-Verwaltung“ abgelöst. Sie finden das neue Service u
Die Volksanwaltschaft ist nach Art 148a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auch zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Bundesverwaltung zuständig und hat dazu den Ort einer Freiheitsentziehung zu besuchen und zu überprüfen das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer verwal
Die in § 25 Abs 1a Gebührenanspruchsgesetz - GebAG geregelte Warnpflicht der Sachverständigen ist von großer Bedeutung, weil ihre Nichtbefolgung ganz massive Konsequenzen nach sich zieht: Wird sie verletzt, verlieren Sachverständige oft erhebliche Teile ihres Gebührenanspruchs! Sachverständige haben
Der mit 1.1.2005 eingeführte Sachverständigenausweis in Kartenform (Chipkarte) erfreut sich noch immer nicht jener Beliebtheit, die ihm über vier Jahre nach seiner Einführung eigentlich zu wünschen wäre. Die Gründe dafür sind vielschichtig . Wie die praktische Verbandsarbeit im Bereich des Mitgliede
Das am 20.10.2006 vom Hauptverband der Gerichtssachverständigen gemeinsam mit der Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Sicherheit veranstaltete Symposium zum Thema „Stand der Technik“ war ein großer Erfolg. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind als Tagungsband ersch
Im Zusammenhang mit der Steuerreform wird bei Bewertung von Grundstücken wieder vermehrt die Erstattung von Kurzgutachten diskutiert, die etwa unter den Bezeichnungen „Verkehrswertplausibilität“ oder „Wertermittlung zur Gebührenbemessung“ eine nur grobe Einschätzung des Wertes aufgrund unvollständig
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Microsoft Word - 02-2024 Einl. Grundseminar 06.-07.02.2024.doc HAUPTVERBAND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 Tel +43 (1) 405 45 46 Fax +43 (1) 406 11 56 ZVR-Zahl 576968154 office@ge
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