Veranstaltungsanmeldung An den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland Doblhoffgasse 3/5, 1010 Wien, Fax: 406 11 56 Bitte geben Sie nur das Ergebnis der oben dargestellten Rechnung ein (z.B.
11.05.2022
Folgende Konstellation tritt in der Praxis häufig auf: Ein Privatgutachter fertigt von einem zu schätzenden Kraftfahrzeug Lichtbilder an, nimmt die Schätzung vor und schließt die Lichtbilder seinem Gutachten an. Es kommt zum Prozess, in dem das Privatgutachten als Urkunde vorgelegt wird. Darf nun de
kann nur vorliegen, wenn keine oder mehre einander aber widersprechende Verhaltensvorschriften bestehen. Vor der Behauptung einer unklaren Verkehrssituation ist zu prüfen, ob - wie dies aufgrund des Vertrauensgrundsatzes als Reaktionsaufforderung Voraussetzung ist - ein eklatant verkehrswidriges Ver
Nach dem seit 1.1.2008 geltenden § 14b Abs 1 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) dürfen sich als Gerichtssachverständige sowie als allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert nur jene Sachverständigen bezeichnen, die in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetra
Bereich, in welchem ein Unfall auf geographische Belange bezogen stattfand.
Bewegung der Unfallbeteiligten während des Unfallvorgangs. Kann durch geeignete Computerprogramme auf dem Bildschirm nachvollzogen werden, wobei zu untersuchen ist, ob bei Variation der Prämissen ähnliche Bewegungsabläufe möglich sind.
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