Strecke zwischen Bremsentschluss im Unfall Gefahrenerkennung und kollisionsfreier Strecke bis zum Fahrzeugstillstand. Summe aus Vorbrems- und Bremsstrecke (siehe %%Gefahrerkennung$$ und %%Reaktion$$).
Beendigung eines Bewegungszustandes. Nach der gesetzlichen Definition (STVO §2): Das durch die Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Zaum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges.
Geschwindigkeit bei Beginn eines Vorganges, wie z. B. bei Beginn einer Beschleunigung, einer Bremsung oder eines Schleudervorganges.
Die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges ist nur zum Beginn der Spurenabzeichnung objektivierbar.
Wichtigstes Beweismittel bei der Unfallanalyse. <u>Fahrspuren:</u> werden nur auf weichem Untergrund als plastischer Abdruck des Reifenprofils oder als Rollstempelabdruck des z.B. durch Wasser durchfahrt benetzten Reifenprofils abgezeichnet. <u>Bremsspuren:</u> zeigen ein verwischtes Bild des Reifen
Im Rahmen von Spurauswertungen versteht man hierunter die Breite der Spurabzeichnung jeweils eines Rades, insbesondere bei Schleuderspuren.
Reaktion ohne bewusste Entscheidungsprozesse.
in der Bewegung entlastetes Bein, das Gewicht ruht auf dem Standbein
krampfhaft
Abstand des Kolbenbodens zur Oberkante des Zylinderblocks in O.T.-Stellung.
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