Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz 1975 angeführten festen Beträgen ist nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl II 2007/134). Darin wird ein Zuschlag von 17 % vorgesehen, der auf jene Tätigkeiten anzuwenden
1 von 24 www.ris.bka.gv.at BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 13. Jänner 2017 Teil I 10. Bundesgesetz: Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016 (NR: GP XXV RV 1346 AB 1404 S. 158. BR: 9672 AB 9709 S. 862.) [CELEX-Nr.: 32015L0849] 10. Bunde
1. Die neuen Rahmengebühren Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) hat durch die Neugestaltung des § 34 Abs 3 GebAG ein System von Gebührenrahmen ausformuliert, das weit gehend an die Stelle der bisherigen Regelung des § 34 Abs 4 GebAG tritt und damit die Bezugnahme auf Gebührenordnungen,
Folgende Konstellation tritt in der Praxis häufig auf: Ein Privatgutachter fertigt von einem zu schätzenden Kraftfahrzeug Lichtbilder an, nimmt die Schätzung vor und schließt die Lichtbilder seinem Gutachten an. Es kommt zum Prozess, in dem das Privatgutachten als Urkunde vorgelegt wird. Darf nun de
Nach der mit 1.3.2006 in Kraft getretenen Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle; BGBl I 2005/133) sind nunmehr Telefon- und Faxwerbung sowie Werbe-E-Mails zur Direktwerbung oder an mehr als 50 Personen ohne Zustimmung an alle Adressaten (Konsumenten und Unternehmer) unzulässig (§ 107 Abs
Aus unserer Beratungspraxis stammt die interessante Frage, ob sich die Partei eines Zivilprozesses bei der Erörterung des Gutachtens des Gerichtssachverständigen der Unterstützung durch private Expertinnen und Experten (Privatgutachter) bedienen kann, die womöglich sogar selbst Fragen an den Gericht
E-Mail-Adresse für Mitglieder Mitglieder haben die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse mit der Domain des Verbandes zu erhalten. Der Landesverband stellt den bereits als Sachverständige in die Gerichtsliste eingetragenen Mitgliedern eine E-Mail-Adresse unter der Domäne gerichts-sv.at zur Verfügung. Die
Unter der Bezeichnung „ Strategische Initiative Justiz 3.0 “ hat das Bundesministerium für Justiz ein breit angelegtes Projekt zur Entwicklung der zukünftigen IT-Unterstützung für die Geschäftsprozesse der Justiz ins Leben gerufen. In zahlreichen Arbeitsgruppen wurden in Zusammenarbeit mit den unter
von VProf DI Dr Matthias Rant Präsident des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (Hauptverband der Gerichtssachverständigen) Wien, am 13.9.2008 Kernaussage: Die Richtigkeit und Verlässlichkeit von Gerichtsgutachten hängt von der Verfügbar
Sehr geehrtes Mitglied des Sachverständigenverbandes! Soeben ist ein ganz besonderes Buch erschienen: „Sachverständige in Österreich – Festschrift 100 Jahre Hauptverband der Gerichtssachverständigen“. Mit einer Festschrift wird geehrt, wer etwas zu feiern hat. Oft steckt eine „runde“ Zahl dahinter:
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