Zwischenraum zwischen dem hinteren Ende des vorfahrenden und der Front des nachfolgenden Fahrzeuges; er soll bei gleicher Fahrbahn- und Fahrzeugbeschaffenheit zumindest der Sekundenstrecke der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen. Bei 50 km/h sind dies ca. 14 m.
Fachgruppe Textilien Obmann: Techn. Rat Dipl.-HTL-Ing. Heinrich Hetzer Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige aus dem Bereich Textilien, Bekleidung sind durch langjährige Berufserfahrung profiliert und durch spezielle Schulungen mit anschließender Prüfung und gerichtlicher
13.09.2023
Vorrichtung, durch welche die vom Fahrer eingestellte Geschwindigkeit ohne Betätigung des Gaspedals automatisch so lange beibehalten wird, bis wieder ein Pedal berührt wird. Tiefenabstand zum Nachfolgefahrzeug am Ende des Fahrstreifenwechsels. Tiefenabstand zum Vorderfahrzeug am Beginn des Fahrstrei
Verpflichtete Teilnahme am ERV, Informationen zu Umfang und Vorgehensweise Mit 1.7.2019 werden die Sachverständigen und Dolmetscher durch Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Die Schla
Kontrolliertes Verzögern eines Fahrzeugs.
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