Mit 1.7.2022 treten folgende Änderungen im GebAG in Kraft: Die Gebühr für Zeitversäumnis beträgt einheitlich EUR 22,70 pro angefangener Stunde, die höhere Gebühr von EUR 28,20 bei Entfernungen von mehr als 30 km entfällt. Die Frist zur Legung der Gebührennote wird von 14 Tagen auf 4 Wochen ab Beendi
Verpflichtete Teilnahme am ERV, Informationen zu Umfang und Vorgehensweise Mit 1.7.2019 werden die Sachverständigen und Dolmetscher durch Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Die Schla
Das erst knapp vor Jahresende beschlossene und am 30.12.2010 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) bringt auf 246 Seiten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen. Hier können nur die für die gerichtliche Sachverständigentätigkeit wesentlichen Regelungen skizziert werden. Keine „verhan
Mit dem BGBl I Nr 10/2017 ist das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 (BRÄG 2016) in Kraft getreten. Wie schon das BRÄG 2008 und das BRÄG 2013 bringt auch dieses für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare bedeutsame Gesetzeswerk einige für das Sachverständigenwesen relevante Neuerungen: Sachvers
Am 27.2.2013 hat der Nationalrat das Zahlungsverzugsgesetz – ZVG (BGBl I 2013/50) beschlossen, das der Umsetzung der Richtline 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr („Zahlungsverzugsrichtlinie“) dient. Der bishe
Die Ermittlung der Nutzwerte im Bereich von Wohnungseigentumsobjekten hat große praktische Bedeutung . Es handelt sich dabei naturgemäß auch um ein Betätigungsfeld von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Bereich Hochbau und Immobilien , die neben den für Hochb
Zum 1.1.2008 wurden das Gebührenanspruchsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz durch das Berufsrechtsänderungesetz 2008 (BRÄG 2008; BGBl I 2007/111) geändert (siehe dazu „ GebAG und SDG zum 1.1.2008 geändert “). Weiters tritt zu diesem Zeitpunkt die bereits mit dem Strafprozessrefor
Sachverständige sind verpflichtet, sich gegen allfällige aus der gerichtlichen Sachverständigentätigkeit entstehende Schadenersatzansprüche zu versichern (§ 2a Abs 1 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG; Hier geht es zu den Einzelheiten ). Für diese Haftpflichtversicherung hat der Hauptverb
Herr Mag. Alexander Gregorich von der Gregorich & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft teilt zu seinen mit Schlagzeile bekannt gemachten Ausführungen über die Sozialversicherung von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen mit: Für die Sachvers
Laut einer Mitteilung des BMVRDJ vom 16.4.2019 haben Gerichtssachverständige und Gerichtsdolmetscher, die von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft beauftragt werden, ihre UID-Nummer (sofern vorhanden) oder ihr Geburtsdatum auf der Gebührennote anzuführen. Begründung: Nach den aktuellen hausha
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.