Verpflichtete Teilnahme am ERV, Informationen zu Umfang und Vorgehensweise Mit 1.7.2019 werden die Sachverständigen und Dolmetscher durch Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Die Schla
Mit 1.7.2019 werden das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert. Folgende für alle Sachverständigen und Dolmetscher relevante Vorschriften sind betroffen: § 4 Gerichtsorganisationsgesetz (G
Laut einer Mitteilung des BMVRDJ vom 16.4.2019 haben Gerichtssachverständige und Gerichtsdolmetscher, die von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft beauftragt werden, ihre UID-Nummer (sofern vorhanden) oder ihr Geburtsdatum auf der Gebührennote anzuführen. Begründung: Nach den aktuellen hausha
lm Forschungsprojekt „EURO-EXPERT“ , einem vom Forschungsrat der Europäischen Kommission finanzierten Projekt, wird untersucht, auf welche Art und Weise sich mit kultureller Expertise in Gerichtsverfahren befasst wird. ln der Praxis betrifft dies z.B. Fälle, in denen aufgrund des Migrationshintergru
Folder-Seiten.indd 26.&27. Technische Universität Wien Karlsplatz 13, 1040 WienM ä r z 2019 G R A B E N L O S . A T DIE DIALOGPLATTFORM DER GRABENLOSEN BRANCHE S Y M P O SI U M G R A B E N LO S PROGR AMM 2019 AUSTRIAN NO DIG 2019 DIALOGUE PLATFORM OF THE TRENCHLESS INDUSTRY ÖGL - ÖSTERR
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vertritt in seiner Entscheidung vom 27.09.2018, W214 2127449-1 die Rechtsansicht, dass Gerichtssachverständige zumindest gemeinsam mit dem Gericht , das sie mit der Gutachtenserstellung beauftragt hat, als datenschutzrechtliche Verantwortliche zu betrachten sind,
Mit tiefer Trauer geben wir bekannt, dass unser lieber Syndikus, Prof. (FH) Hofrat Dr. Alexander Schmidt am Freitag, dem 14.12.2018 völlig unerwartet im 66. Lebensjahr verstorben ist. Sein Tod hat alle, die ihn kannten, zutiefst erschüttert. Wir verlieren einen liebenswürdigen und hilfsbereiten Mens
Erledigung bmvrdj.gv.at BMVRDJ - III 9 (Innenrevision, Compliance und Rechnungshof) Mag. Philipp Mühlbacher Sachbearbeiter philipp.muehlbacher@bmvrdj.gv.at +43 1 521 52-302202 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an
Sehr geehrtes Mitglied! Auf Ersuchen des Bundesministeriums für Justiz übermitteln wir im Anhang den aktuellen Erlass zum Thema „Geschenkannahme“. Dieses auch nach dem Selbstverständnis der Gerichtssachverständigen völlig berechtigte Anliegen soll hiermit in Erinnerung gerufen werden. Im Sinn der Ac
Immer wieder benötigen Sachverständige zur Erfüllung eines Gerichtsauftrags eine oder mehrere fallspezifisch relevante Normen , die sie in der Regel nur gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr vom Austrian Standards Institute (ASI) oder einer vergleichbaren Institution beziehen können. In diesem Zusammen
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.