Die umfangreichen Änderungen durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008 siehe die Schlagzeile GebAG und SDG zum 1.1.2008 geändert!) erfordern auch eine Änderung der Richtlinie zum Bildungs-Pass, die in der Delegiertenversammlung vom 16.5.2009 beschlossen wurde. Dabei wurden auch weitere
Punkt 1.7 der in der Delegiertenversammlung vom 4.4.1992 beschlossenen und in der Delegiertenversammlung vom 5.6.2004 ergänzten Standesregeln enthielt ein nahezu vollständiges Verbot von Werbung , dessen Akzeptanz in den letzten Jahren deutlich geschwunden ist, zumal ähnliche Verbote auch in anderen
Die durch die Änderung des Punktes 1.7 der Standesregeln bewirkte Lockerung des Werbeverbots durch Zulassung nicht reklamehafter Information über die Sachverständigeneigenschaft ermöglicht es, potenzielle Auftraggeber wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden, aber auch einzelne Pe
Alle Informationen entnehmen Sie dem PDF-Dokument .
Mit 1.9.2013 tritt das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 (BRÄG 2013) in Kraft. So wie schon seinerzeit das BRÄG 2008 enthält auch dieses für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare bedeutsame Gesetzeswerk einige für das Sachverständigenwesen relevante Vorschriften: Sachverständigenliste Die Ger
Häufig stellt sich die Frage, ob Gutachtensaufträge nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen persönlich oder auch von juristischen Personen – zB einer GmbH , deren Mitarbeiter und/oder Gesellschafter der Sachverständiger ist – übernommen werden dürfen. Hier ist str
In seiner Entscheidung vom 4.9.2013, 7 Ob 110/13x erkannte der OGH , dass die Partei eines Verfahrens (hier: strafrechtliches Ermittlungsverfahren) keinen Anspruch darauf hat, dass ihr der vom Gericht bzw der Behörde beigezogene Sachverständige Auskunft über seine Haftpflichtversicherung erteilt. Di
Am 13.6.2014 ist das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl I 2014/33 – VRUG ) in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher in innerstaatliches Recht um und gilt grundsätzlich fü
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie haben Experten des französischen Normungsinstitutes (AFNOR) im Jahr 2011 ein Normenvorhaben zum Thema „ Qualität für Gutachten — Allgemeine Anforderungen über Kompetenz für Gutachten “ eingebracht. Dabei war geplant, eine bestehende fr
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.