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Mit 1.9.2013 tritt das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 (BRÄG 2013) in Kraft. So wie schon seinerzeit das BRÄG 2008 enthält auch dieses für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare bedeutsame Gesetzeswerk einige für das Sachverständigenwesen relevante Vorschriften: Sachverständigenliste Die Ger
Häufig stellt sich die Frage, ob Gutachtensaufträge nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen persönlich oder auch von juristischen Personen – zB einer GmbH , deren Mitarbeiter und/oder Gesellschafter der Sachverständiger ist – übernommen werden dürfen. Hier ist str
In seiner Entscheidung vom 4.9.2013, 7 Ob 110/13x erkannte der OGH , dass die Partei eines Verfahrens (hier: strafrechtliches Ermittlungsverfahren) keinen Anspruch darauf hat, dass ihr der vom Gericht bzw der Behörde beigezogene Sachverständige Auskunft über seine Haftpflichtversicherung erteilt. Di
Am 13.6.2014 ist das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl I 2014/33 – VRUG ) in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher in innerstaatliches Recht um und gilt grundsätzlich fü
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie haben Experten des französischen Normungsinstitutes (AFNOR) im Jahr 2011 ein Normenvorhaben zum Thema „ Qualität für Gutachten — Allgemeine Anforderungen über Kompetenz für Gutachten “ eingebracht. Dabei war geplant, eine bestehende fr
Mit 1.7.2022 treten folgende Änderungen im GebAG in Kraft: Die Gebühr für Zeitversäumnis beträgt einheitlich EUR 22,70 pro angefangener Stunde, die höhere Gebühr von EUR 28,20 bei Entfernungen von mehr als 30 km entfällt. Die Frist zur Legung der Gebührennote wird von 14 Tagen auf 4 Wochen ab Beendi
Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2022 (ZVN 2022), BGBl. Nr. I 61/2022) werden unter anderem die Zivilprozessordnung (ZPO), das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) und das Gerichtsgebührengesetz (GGG) geändert. Für Gerichtssachverständige ergeben sich folgende Änderungen § 357 Abs 1a ZPO - O
Verpflichtete Teilnahme am ERV, Informationen zu Umfang und Vorgehensweise Mit 1.7.2019 werden die Sachverständigen und Dolmetscher durch Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Die Schla
1. Rechtsgrundlagen Seit 25.5.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO 1 in Kraft. Sie dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Verkehr solcher Daten (Art 1). Als Verordnung ist sie zwar unmittelbar anwendbar, zu ihrer Ergänzung wurde
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