Nach § 5 Abs 2 IKT-Konsolidierungsgesetz – IKTKonG (BGBl I 2012/35) sind ab 2014 alle Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner von Bundesdienststellen oder deren sonstige Berechtigte im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen verpf
In der Vergangenheit hatte der Oberste Gerichtshof und – diesem folgend – ein Teil der zweitinstanzlichen Gerichte mehrfach ausgesprochen, dass die Gebühr für Mühewaltung nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG eine Gesamtgebühr für Befund und Gutachten sei, weshalb mit der Entlohnung für eine psychiatrische Unte
Häufig stellt sich die Frage, ob das nach § 8 Abs 5 Sachverständigen-und Dolmetschergesetz (SDG) vorgesehene Siegel von Gerichtssachverständigen nur für im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft erstattete Gutachten verwendet werden darf oder ob die Beisetzung des Siegels auch bei Pri
Nach § 34 Abs 4 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sind gesetzlich zulässige Gebührenordnungen , Richtlinien und Empfehlungen ein Maßstab für die Höhe der außergerichtlichen Einkünfte von Sachverständigen. Häufig sind solche Gebührenordnungen als unverbindliche Verbandsempfehlungen im Kartellregister e
Häufig wird in der Praxis die Frage gestellt, ob bei einem nach bereits erfolgter Zertifizierung gestellten Antrag auf Eintragung in weiteren Fachgebieten (Erweiterungsantrag) eine neuerliche Prüfung in Rechtskunde erfolgt, obwohl die ursprünglich abgelegte Zertifizierungsprüfung noch gar nicht so w
Seit 1.7.2019 sind Sachverständige gemäß § 89c Abs 5a GOG nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Die elektronische Übermittlung von Gutachten , aber auch anderen Schriftstücken (siehe dazu unten) an die Justiz sowie die Anmeldung bei ei
Seit 1.7.2019 sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden verpflichtet. Dazu gehört auch die Verpflichtung, sich bei einem elektronischen Zustelldienst anzuschließen. D
Am 1.1.2021 ist das Budgetbegleitgesetz 2021 (BGBl. I Nr. 135/2020) in Kraft getreten, mit dem unter anderem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Gebührenanspruchsgesetz geändert wurden. Vorbemerkung Die Änderungen wurden - entgegen jahrzehntelang geüb
Zehn Jahre nach Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1.1.2014 ist festzustellen, dass allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zunehmend auch durch die Verwaltungsgerichte der Länder, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht bestellt werden. In diese
Aktualisiert am 22.8.2024 § 38 Abs 1 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sieht vor, dass Sachverständige ihren Anspruch auf Gebühr bei sonstigem Verlust binnen 4 Wochen nach Abschluss der Tätigkeit geltend machen müssen. Hält man die Frist von 4 Wochen nicht ein, so bewirkt dies nach der klaren gesetzli
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