Microsoft Word - GO_Disziplinarsachen_ENTWURF final.docx Seite 1 von 2 GESCHÄFTSORDNUNG IN DISZIPLINARSACHEN 1. Allgemeines 1.1. Diese Geschäftsordnung regelt die Behandlung von Beschwerden über allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, die Mitglied des Land
EUR 63,-- einzuzahlen beim Rechnungsführer (Barerlag oder Bankomat- oder Kreditkarte) oder mittels Überweisung auf das Konto des Gerichts mit Angabe des Verwendungszwecks „Antrag auf Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste“ An die Frau Präsidentin An den Herrn Präsidenten des ___________
§ 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) enthält eine Wertanpassungsklausel : Danach sind die Gebühren und Bemessungsgrundlagen neu festzusetzen, sobald und soweit sich der Verbraucherpreisindex 2000 gegenüber der letzten Festsetzung zugrunde gelegten Indexzahl um mehr als 5 vH geändert hat. Mit 1.8
E-Justice in the European Union EuroExpert Symposium hosted by: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Friday, 30th June 2017 Venue/Ort Großer Schwurgerichtssaal des Landgerichts für Strafsachen Wien (Regional Criminal
HAUPTVERBAND der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (Hauptverband der Gerichtssachverständigen) Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 wien.gerichts-sv.at Statuten Geschäftsordnung de
Mit dem Nomenklatur-Erlass vom 10.3.2017 wird die Fachgruppen- und Fachgebiets-Einteilung für Gerichtssachverständige im Bereich der Medizin an die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) angepasst. In einigen anderen Fachgruppen und Fachgebieten erfolgen Anpassungen aufgrund von Anregun
BMJ-Z11.852/0002-I 6/2017 1 von 11 Erlass vom 10. März 2017 über Änderungen der Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung für Gerichtssachverständige in der SDG-Liste (Nomenklatur- Erlass 2017) I. Mit diesem Erlass sollen Änderungen im Bereich der Ausbildungsordnung der Ärztinnen und Ärzt
Aus der Praxis mehren sich Anfragen, ob die Abgabe einer in § 25 Abs 1a GebAG vorgesehenen Gebührenwarnung die im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft enthaltene Frist zur Erstattung des Gutachtens berührt. Das Gesetz schweigt erstaunlicher Weise zu dieser naheliegenden Frage. Es sind a
Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung für Gerichtssachverständige Die folgenden Ausführungen gelten für die mit den Versicherern UNIQA Sachversicherung AG und Grazer Wechselseitige Versicherung AG (GRAWE) abgeschlossenen Gruppen- und Einzelverträge. 1. Gerichtsgutachten Das versicherte Haftungs
Mit dem am 1.1.2017 in Kraft getretenen Abgabenänderungsgesetz 2016 – AbgÄG 2016, BGBl I 2016/117, wurde die so genannte „ Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer “ (§ 6 Abs 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994) entschärft. Kleinunternehmer ist, wer im Inland sein Unternehmen betreibt und
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