http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20001219 Geschäftszahl 1Ob170/00g Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Ober
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20020611 Geschäftszahl 1Ob116/02v Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und die Hofräte des Oberst
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20051006 Geschäftszahl 2Ob85/05x Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofrä
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20041123 Geschäftszahl 1Ob188/04k Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und die Hofräte des Oberst
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20010129 Geschäftszahl 3Ob87/99m Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Ob
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20051024 Geschäftszahl 9ObA136/05y Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vor
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20030819 Geschäftszahl 4Ob167/03t Kopf Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs
Das am 11. August 2014 erschienene Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 (BGBl I 2014/71) tritt im Wesentlichen mit 1. Jänner 2015 in Kraft . Hier ist ein Überblick über die für Sachverständige bedeutsamen Regelungen. Änderungen der Strafprozessordnung (StPO) Seit In-Kraft-Treten der Strafprozessre
Nach der bis 31.12.2013 geltenden Rechtslage hatten Bewerberinnen und Bewerber um Eintragung in die Sachverständigenliste oder um Verlängerung der Eintragung keinen Anspruch auf Eintragung in die Sachverständigenliste (Zertifizierung) oder auf Verlängerung (Rezertifizierung) (§§ 4 Abs 3 und 6 Abs 2
In der Delegiertenversammlung vom 25. Mai 2013 haben die Delegierten des Hauptverbandes Änderungen der Standesregeln beschlossen. Im Sinn einer umfassenden Qualitätssicherung werden damit neben einer Präzisierung des Werbeverbots die bei Befundaufnahme und Gutachtenserstattung einzuhaltenden Grundsä
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