Die in § 25 Abs 1a Gebührenanspruchsgesetz - GebAG geregelte Warnpflicht der Sachverständigen ist von großer Bedeutung, weil ihre Nichtbefolgung ganz massive Konsequenzen nach sich zieht: Wird sie verletzt, verlieren Sachverständige oft erhebliche Teile ihres Gebührenanspruchs! Sachverständige haben
Der mit 1.1.2005 eingeführte Sachverständigenausweis in Kartenform (Chipkarte) erfreut sich noch immer nicht jener Beliebtheit, die ihm über vier Jahre nach seiner Einführung eigentlich zu wünschen wäre. Die Gründe dafür sind vielschichtig . Wie die praktische Verbandsarbeit im Bereich des Mitgliede
Das am 20.10.2006 vom Hauptverband der Gerichtssachverständigen gemeinsam mit der Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Sicherheit veranstaltete Symposium zum Thema „Stand der Technik“ war ein großer Erfolg. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind als Tagungsband ersch
Im Zusammenhang mit der Steuerreform wird bei Bewertung von Grundstücken wieder vermehrt die Erstattung von Kurzgutachten diskutiert, die etwa unter den Bezeichnungen „Verkehrswertplausibilität“ oder „Wertermittlung zur Gebührenbemessung“ eine nur grobe Einschätzung des Wertes aufgrund unvollständig
Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung für Gerichtssachverständige Die folgenden Ausführungen gelten für die mit den Versicherern UNIQA Sachversicherung AG und Grazer Wechselseitige Versicherung AG (GRAWE) abgeschlossenen Gruppen- und Einzelverträge. 1. Gerichtsgutachten Das versicherte Haftungs
Nach § 434d Abs 2 StPO: in der Fassung des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2022 (BGBl. I Nr. 223/2022) ist der Hauptverhandlung in Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB bei sonstiger Nichtigkeit für die gesamte Dauer ein Sachverständiger (§ 430 Ab
Seit 1.5.2022 sind Zusatzeintragungen in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste über Ausbildung und berufliche Laufbahn, Infrastruktur und den Umfang der bisherigen Tätigkeit als Sachverständige (insbesondere zur Anzahl der Bestellungen und zum Gegenstand der Gutachten ) kostenlo
Fortbildungen
Fortbildungsanmeldung An den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland Doblhoffgasse 3/5, 1010 Wien, Fax: 406 11 56
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