Häufig stellt sich die Frage der Sozialversicherungs- und der Einkommensteuerpflicht allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Herr Mag. Alexander Gregorich von der Gregorich & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft teilt dazu über Ersuchen des H
§ 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) enthält eine Wertanpassungsklausel : Danach sind die Gebühren und Bemessungsgrundlagen neu festzusetzen, sobald und soweit sich der Verbraucherpreisindex 2000 gegenüber der letzten Festsetzung zugrunde gelegten Indexzahl um mehr als 5 vH geändert hat. Mit 1.5
Im Stammzahlenregister (Vertretungsregister) haben die Sachverständigen bereits jetzt die Möglichkeit, anderen Personen im System eine Vollmacht zur Einbringung von Gutachten via DES zu erteilen. Dazu wählt man in einem Menüpunkt den entsprechenden Button aus. So ermächtigte Personen sollen anstelle
DSGVO; ( datenschutzrechtliche) Auskunftsbegehren an in einem Gerichtsverfahren oder einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bestellte Sachverständige/Dolmetscher; Erlass des BMJ Im Dezember 2020 richtete das Bundesministerium für Justiz („BMJ“) zur Frage wie bei (datenschutzrechtlichen) A
Es ist ein berechtigtes Anliegen vieler Sachverständiger, Schriftstücke der Gerichte und Staatsanwaltschaften elektronisch zugestellt erhalten zu können. Gebührenbeschlüsse, Ergänzungsaufträge, Einwendungen der Verfahrensparteien, im Idealfall auch das im Verfahren aufgrund des Gutachtens ergangene
Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2022 (ZVN 2022), BGBl. Nr. I 61/2022) werden unter anderem die Zivilprozessordnung (ZPO), das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) und das Gerichtsgebührengesetz (GGG) geändert. Für Gerichtssachverständige ergeben sich folgende Änderungen § 357 Abs 1a ZPO - O
Das Bundesrechenzentrum (BRZ) hat den Verband darüber informiert, dass die derzeit bestehende Möglichkeit der Parallelnutzung der „alten“ elektronischen Akteneinsicht für Sachverständige und Dolmetscher:innen über JustizOnline (https://justizonline.gv.at) im Laufe des Aprils deaktiviert wird. Ab die
Mit 1.7.2022 treten folgende Änderungen im GebAG in Kraft: Die Gebühr für Zeitversäumnis beträgt einheitlich EUR 22,70 pro angefangener Stunde, die höhere Gebühr von EUR 28,20 bei Entfernungen von mehr als 30 km entfällt. Die Frist zur Legung der Gebührennote wird von 14 Tagen auf 4 Wochen ab Beendi
Verpflichtete Teilnahme am ERV, Informationen zu Umfang und Vorgehensweise Mit 1.7.2019 werden die Sachverständigen und Dolmetscher durch Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Die Schla
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