Das Internet und einfach zu handhabende Softwareanwendungen laden Sachverständige geradezu dazu ein, Inhalte 1:1 in Gutachten zu übernehmen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten die betreffenden Inhalte von ihren Autoren zur Nutzung für die Öffentlichkeit freigegeben sein, besteht ebenso kein
In seiner Entscheidung vom 7.10.2014, E 707/2014-16 hat sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erstmals mit der Problematik des Amtssachverständigen im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst. Anlassfall war die Bestellung eines Amtssachverständigen der Tiroler Landesregierung durch das Tirol
Häufig stellt sich die Frage der Sozialversicherungs- und der Einkommensteuerpflicht allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Herr Mag. Alexander Gregorich von der Gregorich & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft teilt dazu über Ersuchen des H
Nach § 359 Abs 1 Zivilprozessordnung (ZPO) sind den (bestellten) Sachverständigen diejenigen bei Gericht befindlichen Gegenstände, Aktenstücke und Hilfsmittel mitzuteilen, welche für die Beantwortung der denselben vorgelegten Fragen erforderlich sind. Für das Strafverfahren ordnet § 127 Abs 1 StPO d
Login nicht erfolgt Bitte kontaktieren Sie den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs. Telefon: 01 405 45 46.
Das am 11. August 2014 erschienene Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 (BGBl I 2014/71) tritt im Wesentlichen mit 1. Jänner 2015 in Kraft . Hier ist ein Überblick über die für Sachverständige bedeutsamen Regelungen. Änderungen der Strafprozessordnung (StPO) Seit In-Kraft-Treten der Strafprozessre
Am 13.6.2014 ist das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl I 2014/33 – VRUG ) in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher in innerstaatliches Recht um und gilt grundsätzlich fü
Die Frage, ob Gutachterleistungen im Gesundheitsbereich der Umsatzsteuer unterliegen, hat den Verband in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt. Ausgangspunkt war dabei die Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 19 Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994, nach der die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnar
Nach der bis 31.12.2013 geltenden Rechtslage hatten Bewerberinnen und Bewerber um Eintragung in die Sachverständigenliste oder um Verlängerung der Eintragung keinen Anspruch auf Eintragung in die Sachverständigenliste (Zertifizierung) oder auf Verlängerung (Rezertifizierung) (§§ 4 Abs 3 und 6 Abs 2
Wie schon mit Schlagzeile vom 23.4.2013 gemeldet, sind nach § 5 Abs 2 IKT-Konsolidierungsgesetz – IKTKonG (BGBl I 2012/35) ab 2014 alle Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner von Bundesdienststellen oder deren s onstige Berechtigte im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen zur
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