Größen zur Beschreibung der in einem Unfall auftretenden Belastungen des Insassen, wie z. B. Beschleunigungen, Kräfte oder Beschleunigungs-Zeit-Berechnungen.
Die Beladung von Kraftfahrzeugen spielt bei der Abbremsung eines Pkws keine<u></u>wesentliche Rolle, da auch bei voller Beladung noch genügend hohe Bremskräfte aufgebracht werden können. Bei Lkws sind im vollbeladenen Zustand deutliche Abstriche bei der Bremswirkung vorstellbar. Bei kollisionsmechan
Jede Befundaufnahme sichert auch gleichzeitig Beweise, die ggf. in späteren Auseinandersetzungen von Bedeutung sein können. nicht nur, weil die nachlässige Befundaufnahme solcherart Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können, sollte Befundaufnahme und Beweissicherung mit äußerster Sorgfalt und
Der Befund muss alle Daten und Fakten enthalten, die für die Erstattung des Gutachtens relevant sind. Er ist eine Tatsachenfeststellung durch den Sachverständigen. Zum Selbstschutz des Sachverständigen sind alle im Gutachten verwerteten Vorgaben und Informationen der Herkunft, dem Inhalt und Umfang
Maßeinheit für den Druck von Flüssigkeiten und Gasen
unbefestigter Randbereich neben der befestigten Fahrbahn (Asphalt oder Beton)
Automatisch geschaltete Signalanlage, die den Straßenverkehr durch in Abhängigkeit voneinander stehende Lichtsignale beeinflusst und steuert. Weiße Symbolsignale für den Schienenverkehr innerorts teilweise mit Vorsignal. Die Automatik kann Richtung und Gegenrichtung eines Straßenzuges über zwei und
Ein Sicherheitsgurt, der sich automatisch auf- und abrollt. Bei einem ruckartigen Abrollen blockiert der Gurt durch eine spezielle Mechanik, damit wird beim Unfall ein weiteres Aufrollen verhindert.
Bei der Reifenherstellung sind Gewichtsunterschiede im Reifen unvermeidlich, die, wenn sie im Umfang auftreten statische, wenn sie die Reifenseiten betreffen dynamische Unwucht erzeugen. Mit Hilfe der Auswuchtmaschine wird die Unwucht nach Richtung und Größe bestimmt und durch Gegengewichte ausgegli
Bei der Fahrzeugschätzung ist zwischen Serienausstattung, Sonderausstattung und Zubehör zu unterscheiden: <u>Ausstattung</u> ist definitionsgemäß nicht oder nicht ohne weiteres vom Fahrzeug trennbar. <u>Zubehör</u>ist hingegen vom Fahrzeug trennbar und meist nicht markenspezifisch.
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