Im Zuge der allgemeinen Erhöhung der Gerichtsgebühren mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz vom 26. 3. 2025, BGBl. II Nr. 51/2025 , wurden auch die Gebühren für Anträge um Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste oder um Rezertifizierung (§§ 4, 6 SDG) angehob
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.