Vorrichtung, die gegenüber der Pedalkraft überproportionales Ansteigen der Bremskraft an den Rädern bewirkt.
Die tatsächlich an der Radauaufstandsfläche wirkende Kraft.
Die Bremshilfe erkennt an der Fußbewegung des Fahrers eine Notsituation und stellt dann unmittelbar die volle Verzögerungskraft zur Verfügung.
durch Aufbringen von Kräften wird der Fahrzeugbewegung entgegengewirkt und Geschwindigkeit herabgesetzt.
Zeitspanne zwischen Betätigungsbeginn und dem Ende der Bremswirkung bzw. dem bewirkten Fahrzeugstillstand.
Es wird häufig verlangt, sich einem potentiellen Hindernisbereich "bremsbereit" zu nähern, ohne dass dieser Begriff jemals definiert worden wäre. Er ist zu definieren und möglichst zu ersetzen durch den Begriff "vorgebremste Annäherung" (Fuß befindet sich auf dem Bremspedal). "Gespannte Aufmerksamke
Elektronisch-mechanische Einrichtung, die bei, für Notbremsverhalten typischer, plötzlicher Pedalbetätigung die volle Wirkung des Antiblockersystems auslöst, auch wenn die Pedalkraft nicht ausreichen würde, um eine Vollbremsung auszulösen.
Platzbedarf eines Fahrzeuges; bei Bogenfahrt ist der Platzbedarf eines Lkw-Zuges oder eines Motorrades deutlich höher als bei Geradeausfahrt.
Seitliche Begrenzungsfläche z.B. eines Dammes. Abfallende Böschung von der Böschungskrone, aufsteigende Böschung von der Böschungssohle.
Bei Bogenfahrt ist der von den Hinterrädern beschriebene Bogenradius kleiner als der von den gelenkten Vorderrädern.
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