Fachgebiete der Fachgruppe Heizung/Lüftung/Sanitär 09 Sicherheitswesen 09.45 Brandschutzwesen 09.55 Feuerpolizei 09.56 Rauchfangkehrerarbeiten 60 Maschinen, Anlagen, Geräte, Instrumente 60.84 Gasgeräte, Heizgeräte, Feuerungsgeräte 73 Baugewerbe, Innenarchitektur 73.40 Heizungsanlagen, Lüftungsanlage
Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2022 (ZVN 2022), BGBl. Nr. I 61/2022) werden unter anderem die Zivilprozessordnung (ZPO), das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) und das Gerichtsgebührengesetz (GGG) geändert. Für Gerichtssachverständige ergeben sich folgende Änderungen § 357 Abs 1a ZPO - O
Das Bundesrechenzentrum (BRZ) hat den Verband darüber informiert, dass die derzeit bestehende Möglichkeit der Parallelnutzung der „alten“ elektronischen Akteneinsicht für Sachverständige und Dolmetscher:innen über JustizOnline (https://justizonline.gv.at) im Laufe des Aprils deaktiviert wird. Ab die
Mit 1.7.2022 treten folgende Änderungen im GebAG in Kraft: Die Gebühr für Zeitversäumnis beträgt einheitlich EUR 22,70 pro angefangener Stunde, die höhere Gebühr von EUR 28,20 bei Entfernungen von mehr als 30 km entfällt. Die Frist zur Legung der Gebührennote wird von 14 Tagen auf 4 Wochen ab Beendi
Team Sekretariatsleitung: WIEDEN Maria wieden.office@gerichts-sv.org halbtags: HANZL Martina DW 16 hanzl.office@gerichts-sv.org Buchhaltung, Zeitung, Grundseminar: NEUGEBAUER Claudia DW 12 neugebauer.office@gerichts-sv.org Mitgliederverwaltung, Versicherung: SCHWARZ Nadja DW 14 schwarz.office@gerich
Dienstleistungen Der Verband versteht es als wichtige Aufgabe, seine Mitglieder bei ihrer Tätigkeit als Sachverständige umfassend zu unterstützen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Serviceleistungen. Aus- und Fortbildung. Im Schulungszentrum in 1010 Wien, Doblhoffgasse 7 werden zahlreiche
Veranstaltungsanmeldung An den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland Doblhoffgasse 3/5, 1010 Wien, Fax: 406 11 56 Bitte geben Sie nur das Ergebnis der oben dargestellten Rechnung ein (z.B.
Verpflichtete Teilnahme am ERV, Informationen zu Umfang und Vorgehensweise Mit 1.7.2019 werden die Sachverständigen und Dolmetscher durch Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Die Schla
Das erst knapp vor Jahresende beschlossene und am 30.12.2010 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) bringt auf 246 Seiten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen. Hier können nur die für die gerichtliche Sachverständigentätigkeit wesentlichen Regelungen skizziert werden. Keine „verhan
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