Seit 1.7.2019 sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden verpflichtet. Dazu gehört auch die Verpflichtung, sich bei einem elektronischen Zustelldienst anzuschließen. D
Seit 1.7.2019 sind Sachverständige gemäß § 89c Abs 5a GOG nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Die elektronische Übermittlung von Gutachten , aber auch anderen Schriftstücken (siehe dazu unten) an die Justiz sowie die Anmeldung bei ei
Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung für Gerichtssachverständige Die folgenden Ausführungen gelten für die mit den Versicherern UNIQA Sachversicherung AG und Grazer Wechselseitige Versicherung AG (GRAWE) abgeschlossenen Gruppen- und Einzelverträge. 1. Gerichtsgutachten Das versicherte Haftungs
Nach § 434d Abs 2 StPO: in der Fassung des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2022 (BGBl. I Nr. 223/2022) ist der Hauptverhandlung in Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB bei sonstiger Nichtigkeit für die gesamte Dauer ein Sachverständiger (§ 430 Ab
Seit 1.5.2022 sind Zusatzeintragungen in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste über Ausbildung und berufliche Laufbahn, Infrastruktur und den Umfang der bisherigen Tätigkeit als Sachverständige (insbesondere zur Anzahl der Bestellungen und zum Gegenstand der Gutachten ) kostenlo
Das Bundesministerium für Justiz hat mitgeteilt, dass mit 5. Dezember 2023 der reguläre Betrieb der ID Austria startet und die Handy-Signatur/Bürgerkarte endgültig umgestellt wird. Ab diesem Tag ist die Anmeldung (zB auf justizonline) mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte zwar weiterhin möglich, jedoc
Die am 9.6.2008 abgehaltene Mitgliederversammlung stand im Zeichen personeller Veränderungen: Der seit 1992 im Amt befindliche Vorsitzende Dipl-Ing Dr Matthias RANT hat sich bedauerlicherweise entschlossen, nicht mehr für eine Wiederwahl zu kandidieren. Die Mitgliederversammlung hat ihn in dankbarer
Häufig stellt sich die Frage der Sozialversicherungs- und der Einkommensteuerpflicht allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Herr Mag. Alexander Gregorich von der Gregorich & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft teilt dazu über Ersuchen des H
Nach § 359 Abs 1 Zivilprozessordnung (ZPO) sind den (bestellten) Sachverständigen diejenigen bei Gericht befindlichen Gegenstände, Aktenstücke und Hilfsmittel mitzuteilen, welche für die Beantwortung der denselben vorgelegten Fragen erforderlich sind. Für das Strafverfahren ordnet § 127 Abs 1 StPO d
Sehr geehrtes Mitglied! Auf Ersuchen des Bundesministeriums für Justiz übermitteln wir im Anhang den aktuellen Erlass zum Thema „Geschenkannahme“. Dieses auch nach dem Selbstverständnis der Gerichtssachverständigen völlig berechtigte Anliegen soll hiermit in Erinnerung gerufen werden. Im Sinn der Ac
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