Aus der Praxis mehren sich Anfragen, ob die Abgabe einer in § 25 Abs 1a GebAG vorgesehenen Gebührenwarnung die im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft enthaltene Frist zur Erstattung des Gutachtens berührt. Das Gesetz schweigt erstaunlicher Weise zu dieser naheliegenden Frage. Es sind a
Drehschwingung des Fahrzeuges um die Längsachse. Bei Ausweichvorgängen oder auch bei zügiger Kurvenfahrt kommt es infolge der wirkenden Seitenkräfte (auch Fliehkraft) zu einer Absenkung der kurvenäußeren und zu einer Anhebung der kurveninneren Seite. Bei Fahrzeugkollisionen kann aus dem Wankwinkel –
Spur eines drucklos abrollenden Reifens.
Erfassen eines Objektes oder einer Situation, auf die potentiell reagiert werden kann. Die der Wahrnehmung folgende Erkennnensphase wird beeinflusst durch eine ggf. erforderliche Blickzuwendung und die Augenanpassung.
Reaktion nach Bewertung alternativer Möglichkeiten.
Die in § 25 Abs 1a Gebührenanspruchsgesetz - GebAG geregelte Warnpflicht der Sachverständigen ist von großer Bedeutung, weil ihre Nichtbefolgung ganz massive Konsequenzen nach sich zieht: Wird sie verletzt, verlieren Sachverständige oft erhebliche Teile ihres Gebührenanspruchs! Sachverständige haben
Im Gegensatz zur Rückwärtsrechung wird der Unfallablauf im Vorwärtsrichtung, beginnend mit der Ausgangssituation betrachtet. Durch eine Simulation wird in der Regel computerunterstützt ermittelt, welche Endsituation sich bei Variationen der Ausgangssituation einstellen.
Vorwärtsbewegung eines Insassen oder Gepäckstückes im Fahrzeug bei einer Frontalkollision. Wird durch Angurten weitgehend verhindert
Nach der mit 1.3.2006 in Kraft getretenen Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle; BGBl I 2005/133) sind nunmehr Telefon- und Faxwerbung sowie Werbe-E-Mails zur Direktwerbung oder an mehr als 50 Personen ohne Zustimmung an alle Adressaten (Konsumenten und Unternehmer) unzulässig (§ 107 Abs
Das Internet und einfach zu handhabende Softwareanwendungen laden Sachverständige geradezu dazu ein, Inhalte 1:1 in Gutachten zu übernehmen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten die betreffenden Inhalte von ihren Autoren zur Nutzung für die Öffentlichkeit freigegeben sein, besteht ebenso kein
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