§ 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) enthält eine Wertanpassungsklausel : Danach sind die Gebühren und Bemessungsgrundlagen neu festzusetzen, sobald und soweit sich der Verbraucherpreisindex 2000 gegenüber der letzten Festsetzung zugrunde gelegten Indexzahl um mehr als 5 vH geändert hat. Mit 1.8
Aus der Praxis mehren sich Anfragen, ob die Abgabe einer in § 25 Abs 1a GebAG vorgesehenen Gebührenwarnung die im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft enthaltene Frist zur Erstattung des Gutachtens berührt. Das Gesetz schweigt erstaunlicher Weise zu dieser naheliegenden Frage. Es sind a
1. Die neuen Rahmengebühren Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) hat durch die Neugestaltung des § 34 Abs 3 GebAG ein System von Gebührenrahmen ausformuliert, das weit gehend an die Stelle der bisherigen Regelung des § 34 Abs 4 GebAG tritt und damit die Bezugnahme auf Gebührenordnungen,
Folgende Konstellation tritt in der Praxis häufig auf: Ein Privatgutachter fertigt von einem zu schätzenden Kraftfahrzeug Lichtbilder an, nimmt die Schätzung vor und schließt die Lichtbilder seinem Gutachten an. Es kommt zum Prozess, in dem das Privatgutachten als Urkunde vorgelegt wird. Darf nun de
Aus unserer Beratungspraxis stammt die interessante Frage, ob sich die Partei eines Zivilprozesses bei der Erörterung des Gutachtens des Gerichtssachverständigen der Unterstützung durch private Expertinnen und Experten (Privatgutachter) bedienen kann, die womöglich sogar selbst Fragen an den Gericht
Unter der Bezeichnung „ Strategische Initiative Justiz 3.0 “ hat das Bundesministerium für Justiz ein breit angelegtes Projekt zur Entwicklung der zukünftigen IT-Unterstützung für die Geschäftsprozesse der Justiz ins Leben gerufen. In zahlreichen Arbeitsgruppen wurden in Zusammenarbeit mit den unter
von VProf DI Dr Matthias Rant Präsident des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (Hauptverband der Gerichtssachverständigen) Wien, am 13.9.2008 Kernaussage: Die Richtigkeit und Verlässlichkeit von Gerichtsgutachten hängt von der Verfügbar
Sehr geehrtes Mitglied des Sachverständigenverbandes! Soeben ist ein ganz besonderes Buch erschienen: „Sachverständige in Österreich – Festschrift 100 Jahre Hauptverband der Gerichtssachverständigen“. Mit einer Festschrift wird geehrt, wer etwas zu feiern hat. Oft steckt eine „runde“ Zahl dahinter:
Seit 1.7.2012 kontrollieren die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung der Freiheit kommen kann. Darüber hinaus überprüft bzw. besucht die Volksanwa
In der durch das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Registrierkassensicherheitsverordnung , ist im § 21 Abs. 6, betreffend die sachverständige Begutachtung geschlossener Gesamtsysteme festgelegt: „Mit der Erstellung solcher Gutachten dürfen nur gerichtlich beeidete und zertifizierte Sac
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