Fachgebiete_Nomenklatur-Erlass 2007_gesamt.xls Hauptverband der Gerichtssachverständigen Zusammenfassung Nomenklatur 04.10.2007 01,00 ARCHÄOLOGIE 01,01 Archäologie 02,00 MEDIZIN 02,01 Allgemeinmedizin (Praktische Medizin) Allgemeinmedizin 02,02 Anaesthesiologie und Intensivmedizin Anästhesiologie
Das Internet und einfach zu handhabende Softwareanwendungen laden Sachverständige geradezu dazu ein, Inhalte 1:1 in Gutachten zu übernehmen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten die betreffenden Inhalte von ihren Autoren zur Nutzung für die Öffentlichkeit freigegeben sein, besteht ebenso kein
Nach § 5 Abs 2 IKT-Konsolidierungsgesetz – IKTKonG (BGBl I 2012/35) sind ab 2014 alle Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner von Bundesdienststellen oder deren sonstige Berechtigte im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen verpf
In der Vergangenheit hatte der Oberste Gerichtshof und – diesem folgend – ein Teil der zweitinstanzlichen Gerichte mehrfach ausgesprochen, dass die Gebühr für Mühewaltung nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG eine Gesamtgebühr für Befund und Gutachten sei, weshalb mit der Entlohnung für eine psychiatrische Unte
Häufig stellt sich die Frage, ob das nach § 8 Abs 5 Sachverständigen-und Dolmetschergesetz (SDG) vorgesehene Siegel von Gerichtssachverständigen nur für im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft erstattete Gutachten verwendet werden darf oder ob die Beisetzung des Siegels auch bei Pri
Nach § 34 Abs 4 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sind gesetzlich zulässige Gebührenordnungen , Richtlinien und Empfehlungen ein Maßstab für die Höhe der außergerichtlichen Einkünfte von Sachverständigen. Häufig sind solche Gebührenordnungen als unverbindliche Verbandsempfehlungen im Kartellregister e
Häufig wird in der Praxis die Frage gestellt, ob bei einem nach bereits erfolgter Zertifizierung gestellten Antrag auf Eintragung in weiteren Fachgebieten (Erweiterungsantrag) eine neuerliche Prüfung in Rechtskunde erfolgt, obwohl die ursprünglich abgelegte Zertifizierungsprüfung noch gar nicht so w
Microsoft Word - SDG_2009_04_HP Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz - SDG) BGBl 1975/137 idF BGBl 1994/623, I 1998/168, I 2001/133, I 2003/115, I 2007/111 und I 2009/30 I. A
Microsoft Word - GebAG_2009_07_HP.doc 1 Bundesgesetz vom 19.2.1975 über die Gebühren der Zeugen und Zeuginnen, Sachverständigen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen, Geschworenen, Schöffen und Schöffinnen (Gebührenanspruchsgesetz – GebAG) BGBl 1975/136 idF BG BGBl 1989/343, 1994/623, I 1997/1
Bundesgesetz vom 19 Bundesgesetz 19.2.1975 über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz - SDG) BGBl 1975/137 idF BGBl 1994/623, I 1998/168, I 2001/133, I 2003/115 und I 2007/111 I. ABSCHNITT Anwen
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